Personalausweis, Foto, Behinderung?

4 Antworten

Der Antrag für einen Personalausweis muss nach § 9 Absatz 1 Satz 4 des Personalausweisgesetzes zwingend persönlich gestellt werden.

Jedoch gibt es eine andere Möglichkeit.

Nach § 1 Absatz 3 PAuswG können sich Personen unter folgenden bedingungen von der Ausweispflicht befreien lassen:

1. [...]

2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder

3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Punkt 2 oder 3 könnten in diesem Fall zutreffen. In der Regel werden dafür Nachweise verlangt. Bei Punkt 2 meistens die Verträge mit den Pflegeeinrichtungen. Bei Punkt 3 ein Attest vom Arzt in Bezug auf die Ausweispflichtsbefreiung.

Foto selbst machen, Vollmacht ausstellen und ein Verwandter geht aufs Amt.

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Fragesteller
 25.08.2016, 01:29

kann man das foto einfach selber machen ?

rentalight  25.08.2016, 06:59

Klar.. musst nur die Vorgaben beachten

PissedOfGengar  25.08.2016, 07:53

Vollmacht geht nicht.

Nach § 9 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes darf sich die ausweispflichtige Person NICHT bei der Antragstellung vertreten lassen.

rentalight  25.08.2016, 09:17

auch keine behinderte Frau, die nicht laufen kann?

soweit ich weiß gibt es keine anderen möglichkeiten.

setz sie doch in einen rollstuhl und fahrt los. das rote kreuz könnt irh auch um hilfe bitten, die haben rollstühle und entsprechende behindertenbusse.