Pensionspferdehaltung in der Landwirtschaft?

4 Antworten

Ich finde diesen Artikel aus der Cavallo recht interessant:

http://www.cavallo.de/news/pferdehaltung-gewerbegrenzen-neue-steuerregeln-beachten.733832.233219.htm#1

Dieser Artikel belegt das, was @Kaltblueterin schon geschrieben hat.

Früher war man weiterhin Landwirt, solange man einen Teil dessen, was man zum Unterhalt des Pferdebetriebs brauchte, selber produzierte und über genügend eigenes Land verfügte. Das ist mit der 2/3-Regelung nun nicht mehr so. Da muss man gut aufpassen, damit man auch steuerlich alles richtig macht.

Das heisst, Deine €51.500 bleiben landwirtschaftlicher Ertrag, solange es nur ein Drittel des Gesamtertrages ausmacht. Doch das könnte in der heutigen Zeit schon etwas utopisch sein - gerade wenn man erst mit allem anfängt.

Ich würde mich an Deiner Stelle eingehend bei der Landwirtschaftskammer beraten lassen. Dort gibt es sehr kundige Leute, die den Landwirten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Nimm diese Hilfe auf jeden Fall dazu.

Ein Pferdepensionsbetrieb ist vor dem Steuerrecht KEINE landwirtschaftliche Tätigkeit. Pferdezucht hingegen schon, Die Veredelung von Pferden im Besonderen, damit ist der Beritt, die Ausbildung gemeint, ebenso die Kerntätigkeit, die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, hier Heu.

Wichtig ist der eigentliche Schwerpunkt der gewerblichen Tätigkeit, danach wird veranlagt. Nachweisen must Du auch die Nutztflächen, hier 1,1 GV pro Pferd und eine Mindestfläche um sich überhaupt Landwirt nenen zu können.

Der Status "Landwirt" ist ein Privileg im Hinblick auf §35 BauGB. auch wichtig.

51.500 Umsatz ist aber sehr wenig um leben zu können.

Das kommt darauf an, ob der Betrieb von einem Vollerwerbslandwirt geführt wird oder der Hof praktisch als gewinnorientiertes Gewerbe betrieben wird. 

Vollerwerb würde bedeuten, dass 2/3 der Gewinne die man erzielt aus reiner landwirtschaftlicher Arbeit entstammt, dazu gehören Ackerbau, Lohnunternehmen oder Nutzviehhaltung. 

Prüfe deine Umsätze und Gewinne und rechne aus, ob du unter oder über die 2/3 kommst. 

pferdepension fällt unter gewerblich, da Pferde in dem Sinne nicht zu den Nutztieren zählen, außer es handelt sich um reine Fleisch- oder Stutmilchlieferanten, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe ;-)

kaltblueterin  25.03.2017, 10:16

Hab nochmal etwas gestöbert, einen brauchbaren und halbwegs verständlich erklärten Artikel zu finden, der ebenfalls interessant für dich sein könnte:

http://www.lksh.de/fileadmin/dokumente/Bauernblatt/PDF_Toepper_2014/BB_22_31.05/40-42_Scholl.pdf

Da ich deinen Betrieb nicht näher kenne, würde ich dir unbedingt auch anraten, zu einem guten Steuerberater zu gehen, der fachversiert im Thema Landwirtschaft ist.

Manches kann man mit in die LWS nehmen, manches eben nicht, da kommt es eben auf die jeweilige Bilanz an sowie die jeweils erwirtschafteten Umsätze/Gewinne.

Solltet ihr bereits Vollerwerbslandwirte sein, lohnt auch unbedingt ein Beratungsgespräch mit dem Bauernbund. Das ist kostenlos und die haben ebenfalls fähige Mitarbeiter, die euch mit der Sache Landwirtschaft vs. Unternehmen gut beraten und vor Ort unter die Arme greifen können, sofern gewünscht.

Wenn ich mich richtig erinnere, ist das in § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG beschrieben und hängt u.a. von der Zahl der Tiere ab.

RoDom19 
Fragesteller
 24.03.2017, 12:23

Zählt das aber auch für die Pensionspferde oder nur für die Haltung von eigenen Zuchtpferden?