Was ist der Unterschied zwischen steuerfreien Einnahmen und nichtsteuerbaren Einnahmen?
Brauche schnell Hilfe, vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Nichtsteuerbare Einnahmen sind Einnahmen die von einer Steuer gar nicht erfasst. Steuerfrei sind die Einnahmen, wenn zwar grundsätzlich Steuer anfallen würde, es aber eine Befreiungsvorschrift gibt.
Nehmen wir an, Du vermietest eine Wohnung.
Einkommensteuerlich hast Du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Es gibt keine Steuerbefreiung => steuerbar + steuerpflichtig.
Umsatzsteuerlich haben wir eine sonstige Leistung gegen Entgelt im Inland von einem Unternehmer im Rahmen des Unternehmens. Die Mieteinnahmen unterliegen der Umsatzsteuer. In § 4 Nr. 12 UStG steht jedoch, dass die Vermietung von Wohnräumen steuerfrei ist.
Die Erbschaftssteuer erfasst nur Vermögenszuwächse auf Grund einer Schenkung oder eines Erbfalles. Die Mieteinnahmen fallen aber wegen eines Mietvertrages an. Sie sind bei der Erbschaftssteuer nicht steuerbar.
Bei allen Steuern außer der Umsatzsteuer wird der Ausdruck "nicht steuerbar" meist nicht verwendet und man spricht vereinfacht von steuerfrei. Lottogewinn werden gerne als steuerfrei bezeichnet, was (einkommensteuerlich gesehen) jedoch falsch ist, da sie dort eigentlich nicht versteuerbar sind.
Nicht steuerbar = Es fehlt an einer Grundvoraussetzung, damit die Steuer überhaupt entstehen kann. Zum Beispiel im Umsatzsteuergesetz der §1 sagt, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1.html
In Absatz 1 Satz 1 steht dann, dass folgenden Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen:
Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. [...]
Geht dann noch weiter. Aber hier wären die wichtigen Anhaltspunkte schon mal die
- Lieferungen und sonstige Leistungen
- Unternehmereigenschaft,
- im Inland
- gegen Entgelt
- im Rahmen seines Unternehmens
Ist eine der Voraussetzungen nicht gegeben, ist der Umsatz gemäß diesen Satz nicht steuerbar, unterliegt also erst gar nicht der Umsatzsteuer. Die nachfolgenden Sätze den §1 musst Du aber auch noch abprüfen.
Wenn das zutrifft, hast Du erst mal einen steuerbaren Umsatz. Jetzt kann es aber sein, dass der Umsatz steuerfrei ist, weil irgend eine Ausnahme zutrifft. Zum Beispiel Lieferungen von Gold an die Zentralbank (meine Lieblings-Steuerbefreiung). Die wären erst mal steuerbar, aber nach §4 Nr. 4 dann steuerfrei.
Sobald also ein Umsatz gar nicht erst steuerbar ist, muss man sich nicht mehr darum kümmern, ob er steuerbefreit ist.
nichtsteuerbare Umsätze werden nicht im Inland, sondern im Ausland erbracht (=Ort der Lieferung/sonstigen Leistung im Ausland). Steuerfreie Umsätze werden im Inland erbracht (= Ort der Lieferung/sonstigen Leistung im Inland), aber aufgrund von Befreiungsvorschriften (§ 4 UStG) ist der Umsatz steuerfrei.
Kein Ding.
Ganz allgemein: nicht steuerbare Einnahmen unterfallen keinem Steuergesetz, sie lassen sich also unter keinen Steuertatbestand subsumieren, steuerfreie Einnahmen dagegen schon, jedoch sind sie durch spezielle Befreiungsvorschriften von der Besteuerung ausgenommen
Beispiel: Lottogewinn - dieser Vermögenszufluss ist nach keinem dt. Steuergesetz steuerbar (nur die Erträge daraus); im Gegensatz dazu das sog. Werkzeuggeld - Zufluss, der mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängt, demnach nach § 19 EStG steuerbar ist, jedoch steuerfrei nach § 3 Nr. 30 EStG
für die USt hat es ralosaviv ja schon erklärt
ich danke dir vielmals!