Wohnsitz nicht gemeldet - Steuererklärung?
Hallo,
ich bin gemeldet in Stadt A (Wohnsitz Eltern, 300km von Arbeitgeber entfernt). Bei der Steuererklärung für 2015 habe ich wahrheitsgemäß angegeben in November 2015 in Stadt B gezogen zu sein und als Nachweis einen Mietvertrag mitversandt. Dies brachte mir auch eine Umzugskostenpauschale ein. Stadt B liegt in unmittelbarer Nähge zu meinem Arbeitgeber.
Nun habe ich den Umzug aus eigener Nachlässigkeit in Stadt B nie gemeldet. Da ich nun die Steuererklärung für 2016 machen möchte, stellt sich mir die Frage, ob ich diese an das Finanzamt A schicken sollte. Finanzamt A würde dann wahrscheinlich die Unterlagen an das Finanzamt B schicken? Mit welchen Konsequenzen muss ich hier rechnen? Kann das Finanzamt B für mich zuständig werden, obwohl ich in dieser Stadt nicht gemeldet bin?
3 Antworten
Du hast also einen Zweitwohnsitz...da brauchst du dich nicht um zu melden......aber veriss nicht die Fahrten am Wochenende nach Hause mit ab zu setzen...;.)
Einen Zweitwohnsitz kann man aber nur haben wenn man gleichzeitig zwei Wohnungen hat. Frage23499 ist von A nach B gezogen. Hintereinander zählt aber nicht :-O
Finanzämter überprüfen in der Regel nicht, ob ein Steuerpflichtiger unter der in der Steuererklärung angegebenen Adresse gemeldet ist.
Dein größeres Problem ist, dass du gegen das Bundesmeldegesetz verstoßen hat.
Schon der Verstoß gegen das Meldegesetz kann teuer werden. Du musst dich nämlich binnen 14 Tagen ummelden