Peinliche Situation Rumerzählen Strafbar?

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Ja, das kann (kommt auf den genauen Sachverhalt an!) den Straftatbestand des § 185 StGB (Beleidigung) erfüllen. Du müsstest dann Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen.

Die schlechte Nachricht für Dich: die meisten dieser Strafverfahren werden, gerade wenn es sich um Beleidigungen unter Freunden, Nachbarn etc. handelt, da kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, direkt wieder eingestellt und Du wirst auf den Privatklageweg verwiesen (was sich nicht lohnt!). Die Strafanzeige nutzt Dir dann also nicht viel.

Möglicherweise wäre es in dieser Situation dann besser, stattdessen zivilrechtlich gegen die Freundin vorzugehen.

Beachte aber auch den Streisand-Effekt (http://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt) - und mit einiger Wahrscheinlichkeit wird Deine Freundin, wenn Du auf rechtlichem Wege gegen sie vorgehst, genau das dann breit treten - und sagen, dass Du völlig übertriebene Maßnahmen ergreifst. Vielleicht steht sie hinterher dann zwar als juristische Verliererin, aber in Deinem Freundeskreis als moralische Siegerin da. Und da sich peinliche Geschichten gerne schnell und unkontrolliert verbreiten, braucht sie es nur einer Person erzählen, die gut vernetzt ist und 10 andere informiert. Du wirst nicht Deinen halben Freundeskreis mit straf- und zivilrechtlichen Verfahren überziehen können, um sämtliche Multiplikatoren auszuschalten.

Diese Frage beantworte ich dir und sage dir was du tun kannst, in stichpunkten:

  1. Wenn sie dir gedroht hat das zu erzählen dann sei etwas nett und sag bitte nicht erzählen wenn sie es dir nicht an gedroht hat dann fang bloß nicht damit an dann erinnert sie nicht nur daran.

  2. Entweder du zeigst sie wegen verleugnung an (Sie erzählt unwahre geschichten die rufschädigend sind) oder du erzählst allen es sei nicht so wenn du mit der lüge leben kannst.

PS: Es stimmt ja und wenn es rauskommt dass du es doch gemacht hast und die anzeige bereits da ist dann ist es schlecht. Am besten nicht machen wenn es etwas offensichtiliches ist was schnell nachzuweisen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Burak

Jedem passiert mal was Peinliches. Aber wirklich ausnahmslos jeder ist schonmal in ein Riesenfettnäpfchen gehüpft. Von daher wirst Du dann eher Mitgefühl ernten. Sicherlich einige Lacher, aber eben auch Mitgefühl. Während Deine Ex bei den Leuten verspielen würde, wenn sie tatsächlich tratscht. Hinterrücks über andere herzuziehen kommt generell nicht gut an...

Von daher würde ich mir gar keine allzu großen Sorgen machen.

nein, in dem Fall ist es keine Verleumdung oder üble Nachrede...es stimmt ja leider. Allerdings ist das von ihr ein schlechter Charakterzug...klär sie mal auf, dass sowas nicht gut ankommt bei Anderen;-)

Nein sie macht sich nicht strafbar. Jedoch sollte man gewisse Dinge aus moralischen Gründen nicht ausplaudern, zumindest nicht vorsätzlich und dazu noch aus Hass. Hass bringt nur wieder Hass. Sie muss, das was sie tut vor sich selbst verantworten. Jedoch solltest auch du dir überlegen, was du tust im Leben und was du lieber unterlässt, damit dir keiner mehr mit so einer Geschichte an den "berühmten Karren" fahren kann. Selbst wenn sie erzählt, solche Geschichten sind meist in wenigen Tagen Geschichte und vergessen, aber sie stellt als Petze dar und das ist auch nicht gerade löblich. Wenn dein Freundeskreis dich dann schneidet oder dich aufzieht damit, dann weißt du auch, was du für Freunde hast. Freunde, die auf das Gelaber der Ex hören.