"Sexting" unter Minderjährigen = Kinderpornographie?

12 Antworten

Kinderpornographie dürfte da wohl wegfallen, da nur Personen unter 14 juristisch als Kind gelten (obgleich es da natürlich auch noch den Begriff des "wirklichkeitsnahen Geschehens" gibt, was in der Tat genauso schwammig ist, wie es sich anhört)

Es könnte sich allerdings um Jugendpornographie handeln.

Das was du geschildert has mit dem, dass die Seuxalität im Vordergrund steht ist ein wichtiger Punkt. Wann das genau allerdings der Fall ist, ist subjektiv und von der urteilenden Person abhängig.

Geregelt ist das ganze in §184c im stgb; besonders folgender Absatz ist da interessant:

"(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben. (5) § 184b Abs. 5 und 6 gilt entsprechend."

Wenn das Bild von einem 17 j. ist zählt es nicht mehr als Kinderpornografie.

Du musst schon beschreiben, was genau auf dem Bild zu sehen ist. Sonst können wir nicht sagen, ob das hier darauf zutrifft:

"Rein statische Nacktfotos gelten dann als pornografisch, wenn sie durch eine übermässige Betonung des Genitalbereichs darauf angelegt sind, den Betrachter sexuell aufzureizen."

das ist egal wie viel zu sehen ist.

@uncutparadise

Nein. Können wir jetzt ewig auf dem Nievau weiterführen.

@kodi1123

Natürlich könnten wir das auf dem vorgegebenen Niveau ewig weiterführen. Dann sollte mal einer ausscheren und Fakten schaffen: Bei einem 17jährigen, der ein Nacktfoto privat weitergegeben hat, ist es völlig egal, WAS zu sehen ist, weil dieses Foto nie den Tatbestand der Kinderpornographie erfüllen wird !

@uncutparadise

Bei einem 17-jährigen wird man nie von Kinderpornographie sprechen. Aber Jugendpornographie ist seit 2008 auch verboten. Doch nicht mehr so egal, was zu sehen ist, oder?

@kodi1123

Das, was an Jugendpornographie seit 2008 verboten ist, sind "pornografische Darstellungen sexueller Handlungen von, an und vor Personen über 14 und unter 18 Jahren". Laut der Beschreibung oben trifft davon nichts zu, also müssen wir nach wie vor nicht wissen, was genau zu sehen ist. ;-)

@uncutparadise

Wie gesagt, es kommt drauf an, was auf dem Bild wie zu sehen ist.

@kodi1123

kopf meets tischplatte

nochmal: wenn ein 17jähriger einer 17jährigen privat freiwillig ein nacktfoto schickt, ist es völlig egal, was drauf ist. selbst wenn der mit dem gemächt in die kamera springt, erfüllt das noch nicht den tatbestand der jugendpornographie. aber egal, glaub doch was du willst, du weißt es ja scheinbar eh besser !

@uncutparadise

Noch mal wiederhole ich mich nicht.

@kodi1123

Merkst du es nicht Kodi 😂😂😂 es ist egal was zu sehen ist.... es kommt auf gar nix an. Alles kann zu sehen sein es wäre Egalomio mal drei😂

Ein Bild unter Gleichaltrigen, dazu noch ohne kommerziellen Gedanken; nein, dass erfüllt keinen Straftatbestand!

Du argumentierst unter Erwachsenen: Die können das bei gegenseitigem Wollen so tun.