Party feiern - Nachbarn Bescheid geben - Wie siehts vom Gesetz her aus?
Hallo, ich will bald meinen Geburtstag bei mir zuhause feiern. Ich feiere in der Garage, so dass es nicht allzu laut werden dürfte, außer wenn halt die Leute draußen stehen oder die Türe aufgemacht wird. Natürlich werde ich meinen Nachbarn Bescheid geben, die haben auch bestimmt nichts dagegen, bis auf einen Nachbarn. Mit dem verstehe ich mich nicht so gut und ich könnte mir vorstellen, dass er damit ein Problem hat. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich dem überhaupt Bescheid sagen muss, da knappe 100 Meter zwischen seinem und unserem Haus liegen? Wenn ja, weiß ich nicht wie, den reden kann man mit dem nicht! Wie sieht es vom Gesetz her aus, kann er da was dagegen sagen, also gegen die Party? Weiß nicht wie ich das am Besten anstellen soll. Danke für Antworten! Finde nirgends was vernünftiges dazu!
6 Antworten
ich würde ihn nicht warnen -sonst ruft er von vornherein die poliezie an da er von der veranstaltung ja weiss.
bei 100 metern dürfte er eigtl nichts mitbekommen, aber mir ist auch schon passiert dass ein "nachbar", der am ende der straße wohnte, die polizei gerufen hat, obowohl er zuhause unmöglich etwas mitbekommen haben konnte, aber für manche ist es wohl einfach ein hobby kontrolle zu laufen und alles zu melden was ihnen nicht passt,
in dem fall hast du dann nantürlich pech aber vllt lässt sich mit der polizei dann reden, die sollten dann - wenn man sie freundlich behandelt - schon merken dass der nachbar etwas übertreibt
genau diese Sorge hab ich
Du musst niemandem Bescheid geben, das ist eine reine freiwillige Höflichkeit. Aber auch das vorherige Informieren erlaubt Dir keine Ausnahme, wenn irgend jemand meint, Ihr seid zu laut, kann er Polizei oder Ordnungsamt informieren und die prüfen dann, ob es so ist und ermahnen Euch zur Ruhe. Im Wiederholungsfall werden ggf. andere Maßnahmen ergriffen.
Es kann ohne Ermahnung gleich eine Anzeige geben, Lärmverursachende Geräte (Musikanlage) können nach Ermahnung beschlagnahmt werden.
Erkundige Dich nach der, in Deinem Bundesland geltenden Lärmschutzverordnung. Aber meistens gilt ab 22 Uhr, sowie Sonn- und Feiertags gilt ganztägig, es dürfen keine Störende Geräusche (das kann schon laute Unterhaltung sein) verursacht werden.
Also, da müßtet Ihr ja ganz schön viel Lärm veranstalten, wenn der Euch in 100 Metern Entfernung noch so laut hört, daß es für eine Beschwerde reicht. Ich würde die Sache mit diesem Nachbarn also mal eher locker angehen ....
wenn's zu laut wird ist es halt Ruhestörung