Bin Ich Haftbar, wenn eine Bekannte von mir eine Party auf meinem Grundstück(mit Bauwagen) feiert (Bekannte ist volljährig)?
Eine Bekannte hatte mich neulich gefragt ob sie ihren 18. Geburtstag an meinem Bauwagen feiern kann, der auf einem Grundstück steht, dass mir gehört. Ich habe eigentlich nichts dagegen, will aber nicht Haftbar sein für Unfälle, Verletzte, Sachbeschädigung, Nachtruhestörung, Polizeibesuche, Alkoholausschank ( falls Minderjährige eingelden sind),usw... Also meine Frage wenn die Bekannte einen Vertrag unterschreibt, dass sie der Veranstalter ist, kann ich dann Haftbar sein?
1 Antwort
Wenn bei einer solchen Veranstaltung jemand geschädigt wird, kann er sich an den Veranstalter halten. Dieser ist für die Verkehrssicherheit bei seiner Veranstaltung haftbar,
Da sich das ganze auf deinem Grundstück abspielt, ist auch das Durchschlagen der Haftung auf den Grundbesitzer möglich. Du hast die Veranstaltung dort zugelassen und bist daher auch mit haftbar
Die Veranstaltung absagen
Von der Vekehrssicherungspflicht auf deinem Grundstück kannst du dich nicht verabschieden.
Mal ganz abgesehen von der Verkehrsabsicherung (Ist an einem einsamen Feldweg). Bin Ich haftbar, wenn keine Verkehrsabsicherung nötig ist??
Verkehrssicherung auf einem Grundstück hat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun. Das ist ein Begriff aus dem Haftungsrecht.
Wenn jemand dort über eine Unebenheit stolpert und ein bein bricht, wäre das ein Fall der darauf beruht.
Was kann ich tuen, dass ich überhaupt nicht Haftbar bin?