Partnerrückführung abgebrochen. Geld zurück?

7 Antworten

Da Du es selbst abgebrochen hast ist keine Rückerstattung möglich.Du bist einen Vertrag eingegangen und hast die Zahlung erstattet ,danach ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.

Es kommt darauf an wie die Konditionen sind.Weshalb bist Du genau zurück getreten?

Du hast diesen Prozess aus eigenem Anlass, aus eigener Motivation von dir selbst aus abgebrochen?
Falls ja, würde ich sagen das dir kein Geld zusteht. Du bist einen Vertrag eingegangen. Den Abbruch kann man dann nicht dem Dienstleister in Last stellen da du diesen zu verantworten hast.
Dein Vertragspartner kann dagegen einen Schaden geltend machen, schließlich hat er mit dem Geld gerechnet!

Sorry aber bei so einer Dache sind Blöde Kommmentare garantiert!

1. Partnerrückführungen sind ja eh nur Geldmacherei bei Leuten die ans Oberwasser glauben.

2. Du hast eine „Dienstleistung“ beauftragt also musst du sie auch bezahlen. Da du ja die Sache abgebrochen hast bleibst du auch auf den Kosten sitzen.

3. Du hast ja noch nicht einmal die „Dienstleistung“ als solche bezahlt. Du Hast das Geld ja gespendet. Da bekommst du erst recht nichts zurück.

3. Du hast ja noch nicht einmal die „Dienstleistung“ als solche bezahlt.
Du Hast das Geld ja gespendet. Da bekommst du erst recht nichts zurück.

Und damit vermutlich auch noch Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet.

Bei mir wollten die Gauner auch immer Überweisung mit dubiosen Namen. Aber Spende? Gut. Dann hast Du Anrecht auf eine Spendenbescheinigung nehme ich mal an. Bin gespannt wie die hier aussehen soll. Melde ihn dem Finanzamt.

Nein der Dienstleister ist nicht dazu verpflichtet dir das Geld zurückzuerstatten denn:

  •  Du hast dem von Anfang an zugesagt.
  • Es enstehen Kosten die im Vorhinein fällig werden ( Materialien, Zeitaufwand usw. ) die der Dienstleister im Vorhinein zu zahlen hat
  • Es wurden andere Termine; Kunden oder Dienstleistungen nicht wahr genommen weil der Dienstleister davon ausgegangen ist in einem bestimmten Zeitraum mit der gegenwärtigen Dienstleistung beschäftigt zu sein
  • Du hast die Dienstleistung selber abgebrochen nicht der Dienstleister
  • (wenn) es keine Klausel gibt die mit einer Geld-zurück-Garantie verbunden ist 

Der Dienstleister ist nur dann dazu verpflichtet wenn:

Er in seine Geschäftsbedingungen deutlich verfasst hat, dass es unter bestimmte Voraussetzungen eine Geld zurück Garantie leistet - Siehe Partnerrückführung mit Bezahlung nach Erfolg siehe " Sie zahlen nur wenn...." oder " Sie erhalten Ihr Geld zurück wenn..."

Persönliche Ansicht: Wie SarahSchweiz bereits geschrieben hatte: 

"Stell dir mal folgende Situation vor: Du gehst in eine Bäckerei, kaufst dir einen Kuchen, isst davon ein Drittel und bringst den Rest dann zurück. 2 Drittel des Geldes willst du wiederhaben, weil du ja nur ein Drittel des Kuchens gegessen hast..." 

Besonders kurios wird es wenn die Dienstleistung bis zum Ende in Anspruch genommen wird und der Kunde dann das Geld zurück verlangt, zeigt wie das Handeln so mancher Kunden nicht weniger verwerflich ist denn; einen Dienstleister wissend Stunden oder Wochen lang arbeiten zu lassen und dann das Geld zurück zu verlangen ist genauso dreist wie eine Garantie auf Erfolg zu geben, mit etwas Geschick kann sogar dem Kunden selber Betrug vorgeworfen werden denn er wusste ja, dass es keine Geldzurück Garantie gibt. Folgen dann noch Drohungen vom Kunden oder Verleumdung aus Rache so kann es zu Schadensersatz führen. In 2014 hat ein Kollege - 8.000€ einklagen können weil der Kunde darauf bestanden hate Drohungen und weiteren Schriftverkehr an den Dienstleister weiterzugeben, der Kunde wusste von Anfang an, dass es keine Geld-zurück-Garantie gibt und die Dienstleistung beendet war.

Es gilt: Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Rückzahlung.  

Im weiteren Vergehen wurde aus der Anmeldung an das Finanzamt auch nichts da der Spiess sich dann gegen den Anmelder selber drehte, die meisten Dienstleister haben eine  Rechtsschutzversicherung und werden gut beraten. Namenhafte Dienstleister versteuern in der Regel aus eigene Erfahrung immer dazu muss das Gewerbe nur bei der zuständigen Gewerbebehörde angemeldet sein. 

Fazit wer kein Risiko eingehen möchte lässt die Finger von solche Dienstleistungen.