Führerschein- Geld zurück?

5 Antworten

Die Verjährung für Geldforderungen aus Rechnungen beträgt meist drei Jahre. Sie fängt allerdings erst zum Ende des Kalenderjahres an. In Deinem Fall dürfte sie daher erst Ende 2019 greifen.

Wichtiger für Dich ist, welchen Vertrag Du bzw. Deine Eltern eingegangen sind:

  • Gibt es eine vereinbarte Grundgebühr und in welcher Höhe?
  • Wie ist die Rückzahlung von Vorleistungen geregelt?

Wenn die Fahrschule 450,-€ allein als Grundgebühr haben will, ist das durchaus anfechtbar. Da sollte man einen Anwalt konsultieren.

Du kannst dir das Geld wieder zurückholen, welches du noch als Guthaben bei der Fahrschule hast. Es ist nichts ungewöhnliches das Fahrschulen dem Schüler die Möglichkeit geben ein Guthaben einzurichten welches dann verfahren werden kann, ebenso ist es möglich das die Fahrschulen dem Schüler die Fahrstunden auf "Kredit" geben, du also im nachhinein die Fahrstunden bezahlst.

Soweit ich das aus deiner Frage entnehmen kann hast du 1.470€ bezahlt. Von diesem Geld ziehst du die Anmeldegebühren ab, ebenso das Lehrmaterial sowie die in Anspruch genommen Stunden in der Theorie sowie Praxis.

Nimm dir den Vertrag zur Hand welchen du damals geschlossen hast und schaue nach was du für die einzelnen Posten bezahlen musst, wenn du diese Zahl hast kannst es mit dem Gegenrechnen was du bereits bezahlt hast.

Alles, was dann noch übrig bleibt kannst du zurückfordern sofern die 3 Jahre nicht verstrichen sind. In deinem Fall hast du soweit ich das richtig beurteile noch bis ende 2019 Zeit diese Forderung geltend zu machen.

Wichtig ist allerdings das du nur Geld einfordern kannst wofür du keine Leistung bezogen hast. Du schreibst du hattest einmalig 470€ eingezahlt wofür du allerdings keine Leistung erhalten hast, wenn das der Wahrheit entspricht kannst du dir diese 470€ wieder zurückholen.

Am einfachsten hast du es wenn du einfach mal zu der Fahrschule gehst und das dort abklärst. Die haben auch alle Leistungen die Ihrerseits erbracht wurden im System hinterlegt, daher sollte es ein leichtes sein die offene Summe exakt ermitteln zu können.

Ohne den Vertrag zu kennen ist es müßig darüber zu spekulieren...

war da eine Anmeldung beim Strassenverkehrsamt includiert? Lehrmaterial das auch ausgehändigt wurde? War da eine generelle pauschale zur Anmeldung incl.? Fragen über fragen

am hilfreichsten wäre es, wenn der/die FS mal die Vertragsbedingungen durchließt ubd ggfs mal mit dem Fahrlehrer spricht, ubd den Führerschein JETZT vielleicht doch noch macht... dann wird der bestimmt bereit sein, das zu verrechnen

Die Gebühr im Hinblick auf Theoriestunden wird die Fahrschule einbehalten - eine Vorauszahlung auf Fahrstunden muss die Fahrschule zurückzahlen. Beachte dabei bitte die Verjährungsfrist - sprich üblicherweise verjähren Ansprüche 3 Jahre nach Entstehen - beginnend mit dem 1. Januar des Folgejahres - also hier endend mit dem 31.12. 2019.

Geld das nicht verbraucht wurde, kannst du dir auf jeden Fall wieder auszahlen lassen.

Belege hast du noch?

Mit welcher Begründung möchtest du das Geld zurück bekommen?

du hast damit ja die Anmeldung, das Unterrichtsmaterial und den Theorie Unterricht bezahlt... wenn du nicht hingehst/hingehen kannst, ist das dein Problem

Stell dir vor die Fahrschule wäre ein Prepaid-Handytarif. Du zahlst 100€ Guthaben ein. 20€ zahlst du für die SIM-Karte, 2 Monate hast du für je 10€ telefoniert. In der Zeit hast du aber festgestellt, das Netz ist Mist. Ständig Funklöcher. Also suchst du dir was neues.

Mit welcher Berechtigung soll der Anbieter nun die restlichen 60€ des Guthabens behalten? - Und ja, das Geld kann auch hier zurückgefordert werden.

@2012jane

DAS glaube ich weniger

hast du dafür Nachweise?

@2012jane

Ok

aber wer sagt Dir denn das das eine Vorauszahlung für irgendwas war?

anmeldegebühr kostet Geld, Unterrichtsmaterialien, Anmeldung beim Strassenverkehrsamt...

da wurde ein Vertrag geschlossen, da gibt es Vertragsbedingungen ubd diese sind einzuhalten... von beiden Seiten

ich würde mir das mal aufschlüsseln lassen ubd mit denen reden

@Vampire321

Wenn ich für die Grundgebühr und den ganzen anfänglichen Kram 1000€ hatte zahlen sollen, hatte ich mir eine andere Fahrschule gesucht.

Und er schreibt doch genau, dass das eine Vorauszahlung war. 1000€ eingezahlt, die ersten Gebühren davon gezahlt und einige Fahrstunden und nun ist noch ein Rest übrig. Den will er zurück. Zurecht.

@2012jane

Und ich sagte das er sich das aufschlüsseln lassen soll ubd was da übrig bleibt kann er sich ja auszahlen lassen...