Parkscheibe mit eingebautem Motor - ist das legal?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Nein, das ist eine Ordnungswidrigkeit 91%
Ja, das ist legal, weil es kein Gesetz gibt, das dies verbietet. 9%
Nein, das ist sogar eine Straftat 0%

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein, das ist eine Ordnungswidrigkeit

Diese automatischen Parkscheiben sind frei verkäuflich. Man darf sie nur nicht eingeschaltet im Fahrzeug liegen lassen. In jedem Fall handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, da eine mitlaufende Parkscheibe so behandelt wird, als läge keine im Wagen. Möglicherweise handelt es sich dabei aber sogar um eine Straftat!

§ 263 StGB - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Um die Frage der Strafbarkeit gemäß §263 StGB beantworten zu können müsste man wissen, ob die Nichterlangung des Bußgeldes auf Seiten der Kommune als Vermögensschaden gilt. Das weiß ich nicht, könnte es mir aber durchaus vorstellen.

siggibayr  27.08.2010, 07:00

Dem ist nichts mehr hinzu zufügen !!

Diese Art von Parkscheiben ist zwar nicht illegal, jedoch ist es nicht erlaubt, dass die Uhr während des Parkens weiterläuft. Hersteller solcher Parkscheiben bewerben den Vorteil der Zeitersparnis für die Nutzer. Die Uhrzeit auf der Parkscheibe müsse nicht eigens eingestellt werden, sondern zeige immer die aktuelle Uhrzeit an. Zu Beginn der Parkzeit müsse lediglich das Uhrwerk angehalten werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Parkscheibe

Nein, das ist eine Ordnungswidrigkeit

Stell dir vor du kriegst das Ding nicht angeschmissen. Oder du bist weg und dann geht der Maschine das Benzin aus. Davon abgesehen kann der Knöllchenmensch ja wegen der schnelllaufenden Scheibe gar nicht ablesen wie sie gerade steht.

Jumi1974 
Fragesteller
 26.08.2010, 19:09

Ja bei 5000 Umdrehungen/min wäre das echt ne Herausforderung. Ich hoffe dass die Parkscheibe (wenn es denn eine solche gibt) mit Diesel läuft, das wäre für den Dauergebrauch günstiger ;))

Ja, das ist legal, weil es kein Gesetz gibt, das dies verbietet.

Genau betrachtet ist der Handel und der Besitz einer solchen "mitlaufenden Parkscheibe" absolut legal. Der Gebrauch ebenso, solange sie ordnungsgemäß eingesetzt wird. Also beim parken die Ankunftszeit wahrheitsgemäß wiedergibt und NICHT weiterläuft!

@Reiswaffel87: "Um die Frage der Strafbarkeit gemäß §263 StGB beantworten zu können müsste man wissen, ob die Nichterlangung des Bußgeldes auf Seiten der Kommune als Vermögensschaden gilt. Das weiß ich nicht, könnte es mir aber durchaus vorstellen."

Wenn man den paragraphen richtig liest, geht es dort ausschliesslich um die nicht rechtmäßige Erlangung von Vermögensvorteilen. Eine Kommune hat also in diesem hypothetischen Fall keine Rechtsgrundlage um diesen vermeintlichen Betrug (Einsatz einer "mitlaufenden Parkscheibe") zur Anzeige zu bringen, da sie keinerlei Vermögenseinbußen erleiden würde, DENN: bei Gebrauch einer herkömmlichen Parkscheibe zahlt der Parkende ja schliesslich auch nicht. Nur eben dann, wenn die angegebene Höchstparkdauer überschritten oder keine Parkscheibe verwendet wurde.

Eine Anzeige wegen Betruges, oder dem versuchten, ist in meinen Augen in keinem Fall zu erwarten. Käme es dazu, stünde Aussage gegen Aussage, wenn nicht eindeutig durch Bilder belegt werden kann, das es sich bei dieser zum fraglichen Zeitpunkt verwendeten Parkscheibe um eine "mitlaufende" und zudem eingeschaltete Parkscheibe handelte. Darüber hinaus wäre es in keiner Weise nachträglich nachweisbar OB eine solche "mitlaufende Parkscheibe" verwendet wurde.

Es stellt sich also dar, das selbst wenn es hinreichende rechtliche Grundlagen geben würde, der Aufwand dieses nachweisen zu können in keinem Verhältnis steht mit dem zu erwartenden Bußgeld. Da es sich, wenn überhaupt, um parken ohne gültige Parkscheibe handeln und den Streitwert von 25,-€ nicht übersteigen würde, würde dieses Verfahren mit Sicherheit wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Es sei denn jmd macht daraus nen Präzedenzfall und will die aktuelle Gesetzgebung festigen, dann wird mehr draus.... wär aber dann ne andere geschichte... ^^

Du darfst sie im Auto haben, aber Du darfst das Uhrwerk nicht anstellen. Das wäre dann nämlich strafbar, weil die Parkdauer nicht abgeschätzt wird, sondern durch eine Parkscheibe angezeigt werden muß.