parkplatz mietwohnung besucher

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Die Parkplätze gehören als Pirivatparkplätze erkennbar zum Haus? Dann darf niemand hier parken, der mit dem Haus nichts zu tun hat. Als Besucher jedoch schon. Wenn die Plätze nicht einzeln gekennzeichnet sind, stehen sie jedem frei, der entweder im Haus wohnt oder jemanden dort besucht. Wenn ein Mieter kommt, der nun den "Besucher"-Platz beansprucht, müßte er erst einmal nachweisen, dass genau dieser Platz sein Platz ist. Ohne Kennzeichnung wird er es schwer haben. Also hinstellen, aber so, dass niemand behindert wird, denn das darf man eigentlich nirgends, auch wenn die STVO nicht gilt. Als Besucher will man schließlich möglichst niemand belästigen. Am besten ist es, wenn man einen Zettel hinter die Windschutzscheibe legt: "Bin bei xx zu Besuch. Bitte ggf. dort klingeln oder Tel. xxx anrufen." Dann wird man eher auf Wohlwollen stoßen, als auf Ablehnung.

Danke! Naja das mit dem Zettel is wohl nich notig.man weiss wer ich bin und wo...

Ich würde sagen das rein theoretisch kein besucher sich auf die parkplätze stellen darf es sei denn der Vermiter wäre damit einverstanden und dann gilt immer noch gleiches recht für alle und wer dann zu.spät kommt bekommt dann dort keinen parkplatz

Ok danke

Das kann Dein Freund doch in der Hausordnung nachlesen.

Das steht da nicht.is auch aufm Land und ok trotzdem wusst ich gern wie das generell geregelt is

@Jill03

Es gibt keine generelle Regekung dazu, da es sich nicht um öffentlichen Grund handelt. Nur der Vermieter/Eigentümer kann darüber bestimmen. Wenn er keine Angaben dazu macht, kann jeder Mieter auch seine Besucher dort parken lassen.

@Bernd2012

Ok verstehe.danke!

@Bernd2012

Ok verstehe.danke!

private Parkplätze sind zur Nutzung alleine in der Entscheidungshoheit des Vermieters / Eigentümers. Die Nutzung ist im Mietvertrag geregelt. Sich ohne besondere Nutzungsrechte auf einen Privatparkplatz zu stellen ist unrecht. Der Vermieter bzw. sein Mieter kann also theoretisch abschleppen lasen, muss aber die Abschleppkosten zuerst selbst bezahlen, und kann dann diese Kosten auf zivilrechtlichem Weg wieder einklagen. Nun ist meine eigene Antwort aber auch nicht zu 100% richtig. Auch die Kommune kann im Zuge der Realsiserung eines Bauvorhabens darauf bestehen, dass Besucherparkplätze gebaut werden, und dass diese als solche auszuweisen sind. Die dürften dann nicht mitvermietet werden. Blüten treibt das ganze dann, wenn nach Bausatzung eine bestimmte Anzahl von Parkplätzen gebaut werden müssten, die aber wegen eines anderen Gesetztes, z.B. zur Förderung des Personennahverkehrs nicht gebaut werden dürfen. Dann muss der Häuslebauer seinen theoretisch notwendigen Besucherparkplatz ablösen. Er muss dann einen meist 5-stelligen Betrag je nicht gebauten Parkplatz an die Gemeinde überweisen. Es gibt es dann auch noch als Kann-Bestimmung. Theoretisch muss er einen Parkplatz bauen, kann sich jedoch gegen Zahlung einer Gebühr (Ablösesumme) davon befreien lassen, weil die Gemeinde in der Ecke genügend öffentliche Parkplätze anbietet. Du siehst:. Eine klare Antwort ist nicht möglich. Dein Freund der besucht werden will, muss ich bei seinem Vermieter erkundigen wie die Parkplätze vermietet sind, und dann darfst du eventuell dort parken, oder auch nicht.

Ich tus ja schon seit nem Monat:-) wurde ich noch hier wohnen ja auch... Und mit bauen? Es ist privatgrundstuck....die Parkplätze werden nicht vermietet.gehorn einfach zum Haus und keiner hat Kennzeichnung oder festen Platz( festen Platz ja weil man weiss wo der andere immer parkt) es ist an der hauptstrasse und Halteverbot überall.und ich geh ja nachts nich 1000Meter weit an schulparkplatz.wo man eh nicht parken soll zum Auto oder so.vor allem nich wenn ichn Einkauf drin hab

danke

Im Regelfalle werden je nach anzahl der mietparteien entsprechende Parkflächen im Mietvertrag ausgewiesen únd sind bestandteil des jeweiligen Mietvertrages den Du ja nicht kennst. In BW zum beispiel mußte ich je Wohneinheit 1,5 parkplätze ausweisen die auf dem Grundstück befindlich sind. Das habe ich mit hohem finanziellen Aúfwand gemacht und dem Mieter steht gem Vertrag ein Stellplatz zu .** Fremdparker werden Gnadenlos abgeschleppt .**. Allerdings sind diese Stellplätze bei mir auch als Bewohnerplätze gekennzeichnet und deffiniert. sind diese nicht gekennzeichnet dann ist das immer noich im ermessen des Vermieters oder er hat jedem Mieter ggf auch nur mündlich einen Plkatz zugewiesen. So einfach ist das .. wenn Du als Besucher da parken willst kannst du das nicht so einfach , da mußt Du Dir einen anderen suchen und eventuell auch mal einen Fussweg von einigen minuten in Kauf nehmen. Joachim

@jloethe

Nunja.danke..jedoch ist die Wohnung ohne Stellplatz vermietet....die Parkplätze sind einfach da...nunja.trotzdem danke...