Parkett nicht versiegelt...

6 Antworten

doch sie haben mir diese 800.- von der mietkaution abgezogen.

ich bin eben auch der meinung, dass wenn ein bisschen wasser auf den parkett kommt und dieses aber sofort weggewischt wird, dieser nicht sofort aufgehen darf.

bin aber nicht sicher ob eine solche versiegelung vom vermieter wirklich durchgeführt werden muss??

also die oberfläche war nicht seidenglänzend. bei meinem jetzigen parkett ist mir auch schon ein bisschen wasser drauf gekommen. konnte ich aber ohne probleme wieder wegwischen, ohne das der parkett aufgegangen ist. deswegen meine vermutung wegen der fehlenden versiegelung..

mal erst den strunzsatz: der vermieter hat die mietsache in einem zum gebrauch geeigneten zustand zu übergeben und zu erhalten. das heisst in eurem fall daß wassertropfen auf dem parkett, die beim normalen gebrauch der mietsache halt auftreten können, keinen schaden anrichten dürfen weil die versiegelung vor dem schaden schützt. hier hat also der vermieter seine pflichten aus $535 BGB (siehe oben) nicht erfüllt und kann demnach auch keinen schadensersatz fordern. ich hoffe der vermieter wird es nicht mit der kaution verrechnen wollen. spätestens dann rate ich dem mieterverein beizutreten wo gegen einen kleinen jahresbeitrag geholfen wird.

Ich kann dir nur vermelden, dass ich einst vor langer Zeit in einer Wohnbau Wohnung wohnte.
(auch meine Mutter + Oma wohnten dort)
Die hatten überall Parkett drin und die Versiegelung (das "einlassen") war Mietersache.
Die Wohnungen wurden stets mit frisch geschliffenen oder wie vom Vormieter hinterlassen, Parkett übergeben.
Man kann ja auch Teppiche drüber legen, dann ist das versiegelte Parkett schwieriger, weil es Antirutschmatten erfordert.
Heutzutage reissen die übrigens überall das Parkett raus und vermieten mit einem ebenen Estrichboden (Teppich zwingend erforderlich) - ich finde das ist die schlimmere Lösung...

Wie heißt es doch so schön, Parkettboden ist ein Gebrauchsgegenstand der einer natürlichen Abnutzung unterliegt. Solange dir keine mutwilligkeit nachgewiesen werden kann sowie du den Parkett regelmäßig (dazu bist du leider verpflichtet) pflegst was aber vorraussetzt das du auch weißt welche versiegelungsart aufgebracht wurde. Dieses ist wohl nicht der fall, oder ?? Es gibt da eine rechtssprechung wonach dem Mietre eine Pflegeanweisung/anleitung ausgehändigt werden MUß um eine Sach sowie Fachgerechte Pflege zu gewährleisten. Hast du eine bekommen ?