Parkettschaden & Auszug steht an

Der Schaden - (Mietrecht, Vermieter, Auszug)

7 Antworten

Ich würde mir Angebot einholen von Parkettlegern, was die Ausbesserung dieser Stelle kosten könnte.

Soweit ich es auf dem Bild sehen kann, ist das Parkett oberflächig versiegelt, was allerdings das Eindringen von öligen oder wässrigen Bestandteilen nicht vollständig verhindert.

Der Eigentümer/Verwalter wird im Ernstfall auch genau das machen, die schadhafte Stelle austauschen wollen. Daher rate ich dazu, mindestens 3 Angebote darüber einzuholen, damit du den Kurs kennst, zu welchem das möglich ist. Einfach um zu Verhindern, daß jemand versucht, euch über den Leisten zu ziehen und mehr verlangt, als tatsächlich notwendig wäre.

Ob es tatsächlich dazu kommt, sei mal dahingestellt. Aber solche Flecken gehen schon über den normalen Gebrauch hinaus.

Dazu noch eine Frage: Besteht eine Haftpflichtversicherung? Ihr habt fremdes Eigentum durch Unachtsamkeit beschädigt, genau dafür kommt eine Versicherung auf. Wäre noch eine Alternative, die es mit der Versicherung durchzusprechen gilt.

Also, mit der Miete sind übliche Gebrauchsspuren abgegolten, so jedenfalls aktuell auch wieder der BGH. Die Pflege/Behandlung/Grundreinigung eines Fußbodenbelages ist nicht Bestandteil der Schönheitsreparaturen, so auch der BGH. Etwaige Schäden möge der Vermieter somit gegenüber Eurer Haftpflichtversicherung gerichtsfest anzeigen und die ordnet die Angelgenheit. Alles eigentlich ganz einfach.

Einfach abwarten ist nichts. Dann kommt man trotzdem bald auf Dich zu. Am besten der Haftpflichtversicherung melden. Die schauen sich das an und wissen auch, wie man den Fleck so günstig wie möglich beseitigt. Sollte z. B. der Vermieter auf die Idee kommen, dass wegen des Flecks das ganze Parkett abgeschliffen und neu versiegelt werden muss, wird er trotzdem nur einen anteiligen Betrag passend zum Schaden bekommen und vermutlich wird er damit recht zufrieden sein. Haftpflichtversicherung wirkt gewissermaßen auch wie eine Rechtsschutzversicherung. Was die nicht als Schaden anerkennen, brauchst Du auch nicht anzuerkennen.

Zunächst einmal: wenn die Verwaltung kein Protokoll hat Von der Wohnungs Übergabe, dann lassen Sie sich Im Ungewissen. Legen Sie Ihr Protokoll nicht vor. Lassen Sie die Verwaltung bei der endgültigen Übernahme erstmal kommen. Und wenn dann in diesem Neuen Übergabeprotokoll etwas drin steht, Was bereits in den ihnen vorliegenden alten Übergabeprotokoll vorhanden war, dann sollten Sie darauf hinweisen, dass dieser bzw. jener Punkt bereits in dem alten Übergabeprotokoll vorhanden war. Da die Verwaltung dann nicht wissen kann, Was noch so in dem alten Übergabeprotokoll drin stand, wird sie sich hüten, wegen eventuell neuer Mängel zu klagen.

Ansonsten würde ich sowieso versuchen, den Fleck über die Haftpflicht oder Hausratversicherung regulieren zu lassen.

hast du eine Versicherung? Dann ruf dort an und melde den Schaden. Deine Punkte, die du da aufzählst interessieren nicht. Ein Ölfleck ist auch keine Gebrauchsspur.

Du hast einen schaden verursacht und den musst du beheben lassen.