Parken auf Gehweg vor Privatgründstück

11 Antworten

Hallo,

meines Wissens nach ist auf dem Bürgersteig das Parken verboten + Sache der Ordnungsbehörde oder der Polizei. Die kannst Du natürlich verständigen, und natürlich auch, wenn auf DEINEM Grundstück gepart wird.

Aber irgendwie beisst sich das ja mit Deiner eigenen Aussage: "Mir macht es ja nichts aus"

Grüsse - Deti

gepart

da möcht ich nich zusehen - lol

@Tabaluga1961

=D trotzdem danke für die antwort Deti ^^

@Tabaluga1961

grins.......ob so oder so......da fehlt watt

Grüsse - Deti

@odoma

Hallo,

trotz was.............*gg - kinners kinners.....watt habt ihr für Gedanken.....

Grüsse - (der grinsende) Deti

grundsätzlich ist das parken auf gehwegen nur mit entsprechenden schildern möglich die auch nur von der strassenverkehrsbehörde/verkehrsüberwachung aufgestellt werden dürfen.zb an deinen tor zur ausfahrt kannst du ein schild anbringen "achtung ausfahrt bitte freihalten" die es im baumarkt gibt.solltest du damit nicht erfolgreich sein kennst du im net eine ordnungswidrigkeitenanzeige im ruhenden strassenverkehr runter laden und ausfüllen und dann an das zuständige ordnungsamt schicken. dann gibt es bußgelder wegen parken auf gehwegen mit behinderung-glaube 25 euro und ohne 20 euro-

Tut mir leid für Dich zu sagen, dass Du keine Verkehrsschilder aufstellen darfst, ohne die Erlaubnis der Stadt oder Gemeindeverwaltung. Nur sie hat das Recht Ge- und Verbotsschilder aufzustellen. Du kannst aber ein einfaches Schild auf Deinem Grund aufstellen, auf dem steht, dass Deine Ausfahrt freizuhalten ist.

Es ist selbstverständlich verboten, Deine Ein- oder Ausfahrt zuzuparken, so dass Du Dein Grundstück nicht mehr verlassen kannst.

Wenn die Straße vor Deinem Grundstück ein öffentlicher Weg ist, dann darf da grundsätzlich jeder am Strassenrand parken, solange er Deine Ausfahrt frei hält.

Das Parken auf Gehwegen ist nur dann gestattet, wenn ein entsprechendes Schild es erlaubt.

darf ich Schilder anbrigen wo drauf steht, parken verboten privatgundstück?

Solange es nicht tatsächlich Ihr Grundstück ist auf den sie stehen geht das nicht so einfach. Grundsätzlich müßten sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden.

Aber ich verstehe das Problem nicht ganz. Ich denke es gibt einen Gehweg. Auf dem Gehweg ist parken ja sowieso verboten. (Es sei denn es wird explizti mit den entsprechenden Schild erlaubt.)

Auf dem Bürgersteig zu parken ist nicht okay. Wo sollen Mütter ihre Kinderwagen langschieben und Ops ihre Rollatoren? Aber es ist nicht deine Aufgabe, den - im übrigen öffentlichen - Gehweg zu bewachen. Weise aber deinen Nachbarn darauf hin, dass dir langsam die Geduld ausgehet und du jederzeit Anzeige machen könntest. Wenn du es wirklich tust, musst du allerdings mit der Ablehnung deiner sämtlichen Nachbarn rechenen.