Der Bescheid ist nach Paragraph 165 Abs. 1 Satz 2AO teilweise vorläufig?

4 Antworten

Hi,

bei dieser Art von Steuerbescheiden muss die Vorläufigkeit immer schriftlich begründet sein. Diese Begründung muss man kennen, wenn man deine Frage abschließend beantworten will.

Auch diese Steuerbescheide werden nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig. Lediglich für den Punkt, der im Bescheid bezeichnet ist, kann das Finanzamt im Nachhinein eine Änderung vornehmen. Hiervon macht es auch Gebrauch, wenn bestimmte Sachverhalte überprüft oder überwacht werden sollen oder wenn Sachverhalte kurzfristig nicht abschließend geklärt werden können.

Warum du den Steuerbescheid nicht verstehst, kann ich dir auch nicht sagen. Nur, warum manche Sachen vorläufig erlassen werden. Es gibt einige Steuerregelungen, die viele Leute nicht okay finden und einige klagen dagegen beim Sozialgericht. Beispiele wären, dass man Krankenkosten erst über einem bestimmten Betrag absetzen kann oder dass ein Verlustvortrag bei der Erstausbildung nicht möglich ist.

Und solche Klagen dauern meist sehr lange, bis sie endgültig entschieden sind. Damit da nicht jeder vorläufig Widerspruch einlegen muss gegen den Bescheid, ergeht dieser automatisch vorläufig in den betreffenden Sachen. Das bedeutet, entscheidet das Gericht (meist Jahre später), dass die Kläger recht haben und die Sachen berücksichtigt werden müssen, dann gilt das für alle und die Bescheide werden alle automatisch korrigiert.

D. h. für dich, zu 99,9 % bedeutet das für dich gar nicht und ändert auch nichts. Aber zu 0,1 % hast du die Chance, irgendwann mal eine Nachzahlung zu kriegen. Zu deinem Nachteil kann es keine andere Entscheidung mehr geben.

Es gibt einige Steuerregelungen, die viele Leute nicht okay finden und einige klagen dagegen beim Sozialgericht.

Wenn es um Steuern geht, beim Finanzgericht bzw. vor dem Bundesfinanzhof.

Die Gründe für die teilweise Vorläufigkeit stehen in den Erläuterungen.

Dabei geht es um steuerliche Sachverhalte, die vor dem BFH oder dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind.

Die Steuerverwaltung will nur vermeiden, dass in diesen Fällen Einspruch eingelegt wird.

Wenn das Gericht entschieden hat, werden die Bescheide geändert oder die Vorläufigkeit wird in diesem Punkt aufgehoben.

Du könntest den Bescheid mal einstellen...