Steuerbescheid was nun?
Guten Tag zusammen
Ich habe zum ersten mal eine Steuererklärung abgeben und ein Steuerbescheid mit der Bemerkung
FESTSETZUNG :
Art der festsetung
Der Bescheid ist nach paragraph 165 Abs 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.
Meine Frage was heisst das jetzt für mich und wann werde ich das Geld zugeschickt bekommen ?
5 Antworten
Wenn Du Steuern zurückbekommen solltest (zuviel gezahlt, steht auf Seite 1) dann wird der Betrag spätestens innerhalb der nächsten 10 Tage auf Deinem Konto sein.
Die Bemerkung auf Seite 2 mit der "Vorläufigkeit" braucht Dich nicht besonders zu interessieren. Möglicherweise sind der Solidaritätsbeitrag etc. nicht rechtens. Darüber wird irgendwann ein Gericht entscheiden. Und wenn das dann rückwirkend für ungültig erklärt wird, wird Dir dieser Betrag dann auch erstattet werden. Diese ganze Formulierung findet jeder, der in Deutschland Einkommensteuer bezahlt, auf seinem Steuerbescheid. Und damit nicht jeder einzeln dem Steuerbescheid widerspricht (das muß man, wenn man meint, es wäre etwas zu Unrecht berechnet worden) erklärt das Finanzamt gleich selbst, daß der Steuerbescheid in diesem einen Punkt vorläufig ist und unter Umständen noch geändert werden kann - je nachdem, wie eines Tages das Gerichtsurteil ausfallen wird.
Die Rückzahlung, sofern sich eine ergeben hat, kommt in Kürze. Aufgrund diverser Verfahren von anderen Steuerpflichtigen vor den höchsten Gerichten ergehen die Steuerbescheide vorläufig. Dann musst Du aus dem selben Grund nicht auch noch Einspruch einlegen und wenn die genannten Verfahren zugunsten der Kläger ausgehen, würde auch Dein Steuerbescheid noch geändert werden können und Du würdest ggf. eine weitere Erstattung bekommen. Rechne aber nicht damit.
Wenn keine Hinderungsgründe vorliegen (z.B. fehlende Bankverbindung), dann wird die Überweisung eines Erstattungsbetrags am selben Tag angewiesen, an dem der Steuerbescheid abgesandt wird.
Einige Teile im Steuerrecht sind immer strittig und vor Gericht. Das bedeutet, dass wenn ein Gericht zu einer anderen Entscheidung kommt, Du einen neuen Bescheid nach neuer Rechtslage bekommst.
Mit der Auszahlung hat das nix zu tun. Gewöhn dich dran, steht quasi immer drin.
Wenn sich ein Guthaben ergeben hat, dann kommt es sehr zeitnah.
Aber toll, dass Du Dir die Mühe gemacht hast den Zettel komplett durchzulesen!