Paket im Paketshop wurde nicht ausgehändigt?
Ich war leider beim letzten Mal nicht Zuhause als der Postbote da war.
So habe ich mit dem Zettel vom Briefkasten zum Paketshop gegangen und wollte das Paket abholen jedoch bestand das Problem dass sich beim Kauf des Artikels einen zweiten Namen eingegeben habe also nicht den Namen der auf mein Ausweis steht.
Jetzt wollte das Personal mir das Paket nicht aushändigen , obwohl ich beweisen konnte dass ich der Inhaber bin bzw das Paket von jemanden aus meiner Familie ist.
Das Paket selber habe ich bestellt aber es ist von meinem Vater und ich dachte eine voll Mächtigen von meinem Vater würde ausreichen um das Paket dann denn noch abzuholen.
Das ganze ist etwas kompliziert aber ich denke dem Ablauf solltet ihr verstanden haben.
So habe ich den Schein von meinem Vater bevollmächtigen lassen, und habe ihn leider mit meinem Namen unterschrieben und meine Daten eingegeben. (Falsch verstanden.
Als ich jetzt am Shop war wurde mir wieder gesagt dass ich das Paket nicht bekomme weil ich das Ausweis vom unterschreiber nicht habe, jedoch habe ich ausversehen selber mit meinem Namen unterschrieben.
Ich habe das Gefühl das der Verkäufer mich wegen Betrug Anzeigen möchte (falsche Unterschrift)
Der Verkäufer wurde aus irgendeinem Grund sauer und sagt er mir dass das strafbar sei was ich gemacht habe.
Er dachte wohl dass ich kriminell sei , jedoch wollte ich nur mein Paket abholen.
Jetzt habe ich eine Frage und zwar wie genau sollte ich jetzt vorgehen sollte ich weiter kämpfen das Paket zu bekommen oder sollte ich ihn einfach zurückschicken lassen und wieder neu auf meinem Ausweis Namen zusenden lassen.
Was für ein Recht steht mir zu.
Was sagt ihr dazu???
Fehlende Kommas und Punkte so wie allgemeine Rechtschreibfehler sind vorenthalten.
4 Antworten
DHL oder ein anderes Unternehmen?
Bei DHL Könntest du ein 2. Zustellversuch beantragen.
Desweiteren könntest du es nochmal mit dem Ausweis deines Vater´s versuchen.
Du bestellst auf einen falschen Namen ? Falls du für einen Dritten abholen willst brauchst du eine Vollmacht. Steht das nicht auch auf dem Paketschein ?
Du könntest einen zweiten Zustellversuch beantragen, dann solltest du es am Haus auch bekommen. Ansonsten geht es zurück an den Versender. Das mit den Namen war von dir eben nicht gut. Im Grunde handeln die da im Shop völlig richtig, sie dürfen es nur an den exakt im Ausweis stehenden Namen aushändigen, die Nummer des Ausweises muss eingegeben werden. Klar ist das so nur schwer verständlich für andere, wenn man aber bedenkt dass Zusteller in der Regel ja keinen Ausweis verlangen... manchmal wird es auch bei Nachbarn usw. nur gegen Unterschrift abgegeben.
Das müsste mit dem Abholbeleg gehen, da stand das immer auf der Rückseite. Das musst du ausfüllen und könntest es dann z.B. dem Zusteller mitgeben und er bringt dann am nächsten tag das Paket.
Bei mir stand nur ein Vollmacht Formular hinten drauf .
Sonst frage einfach den Postbote wenn du ihn heute siehst.
Was für ein Recht steht mir zu.
Dein "Recht" ist es ein an Dich ! adressiertes Paket in Empfang zu nehmen. Und dafür darf / muss der Mitarbeiter der Poststelle Deinen Ausweis überprüfen - und dessen Daten müssen mit den auf dem Paket übereinstimmen.
So habe ich den Schein von meinem Vater bevollmächtigen lassen,
ah ja - weißt Du überhaupt was eine Bevollmächtigung bedeutet ? Und so so - diese hast dann aber ganz aus Versehen Du unterschrieben.
Du hättest von Anbeginn an Deinen Vater bevollmächtigen können, das Paket anstatt Deiner, unter Vorlage seines Ausweises bei der Poststelle abzuholen.
Wie genau mache ich du einen zweiten Zustellungsversuch ich war auf der Seite und muss aber leider Daten wie paketshop-nummer und so weiter eingeben und die habe ich gar nicht die stehe nicht auf dem Zettel drauf bitte um Rat