Paketdiebstahl-Paket im Paketshop an falsche Person ausgehändigt
ich wurde per e-mail von GLS benachrichtigt,daß ich mein Paket bei einem benachbarten Paketshop abholen könne,da man mich nicht zu Hause antraf.Eine postalische Benachrichtigung im Briefkasten fand ich nicht vor.Wie sich später beim Paketshop herausstellte,wurde das Paket an eine andere ,mir nicht bekannte Person ausgehändigt.Die Person hatte sich mit Personalausweis als angeblich Bevollmächtigter ausgewiesen..Die Personlausweisnummer des angeblich Bevoolmächtigten liegt dem Paketshop vor.Ich habe sofort den Vorfall /Diebstahl bei der Polizei angezeigt. Da ich in Vorkasse getreten bin und nicht damit rechne ,daß meine Anzeige von Erfolg gekrönt sein wird,möchte ich nun wissen,von wem ich mein Geld zurückfordern kann?
3 Antworten
Normalerweise ist der Zubringer (Paketshop) für den Verlust verantwortlich. sie müssen den Nachweis bringen, an wem sie die Sendung ausgeliefert haben. Wenn sie es nicht können, dann müssen sie den Verlust bezahlen. LG v. bienemaus63
Wenn keine Vollmacht vorgelegen hat, dann hat der Paketshopbetreiber dafür aufzukommen, sofern er nicht versichert ist. Und die Vollmacht hätte er natürlich auch als Beweis behalten sollen.
Du kannst GLS dafür haftbar machen.