P-vz - Mahnung - Hörzu Zeitschrift

mahnung - (Strafe, Abonnement, Bezahlung) mahnung1 - (Strafe, Abonnement, Bezahlung)

5 Antworten

Nichts zahlen, Widerrufsrecht nutzen und beim Verbraucherschutz eventuell den Vorfall melden!

Crack  29.04.2014, 16:00

Es kam kein Vertrag zu Stande, deshalb gibt es auch nichts was man widerrufen könnte.

mepeisen  30.04.2014, 00:28
@Crack

Zudem würde das Nutzen des Widerrufsrechts implizit unterstellen, dass man einen Vertragsschluss anerkennt. Das sind leider so Stolperfallen, die man besser umgehen sollte. Wie du im eigenen Beitrag als Textvorschlag geschrieben hast: Abstreiten, jemals einen Vertrag mit denen geschlossen zu haben. Fertig.

Die P V Z fungiert offiziell als Vermittler zwischen Zeitschriften-Herausgebern und Endkunden. Inoffiziell sagt man ihr nach zahlreiche Drücker - Kolonnen zu steuern. In diesen Drücker - Kolonnen geht es oft nicht ganz sauber zu, abnormale Arbeitsbedingungen und auch Gewalt sind üblich.

Möglicherweise hat hier also irgendwer mit Deinen Daten ein Abo für die Hörzu abgeschlossen, das wäre nicht das erste Mal. Was kannst Du tun?

Auf keinen Fall zahlen! Dem Vertragsschluss widersprechen, aber nicht kündigen - denn dann würde man einen Vertrag anerkennen denn es nicht gibt! Den Nachweis fordern wann und wie ein Vertrag geschlossen worden sein soll.

Ich hatte das vor knapp 2 Jahren auch in der Familie, hier der Text den ich dazu aufgesetzt hatte, ich hoffe das hilft auch bei Dir:


P V Z

Pressevertriebszentr. GmbH & Co.KG

Bahndamm 9

23617 Stockelsdorf

Ihr Schreiben vom 07.August 2012 „Kundennummer“ 011.......... (nur zum Zweck der Zuordnung da kein Vertrag besteht)

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich erhielt 2 Ausgaben der Computer-Bild incl. DVD und eine Rechnung über ein Abonnement mit der Aufforderung um Zahlung eines Betrages in Höhe von 24,00€ innerhalb von 14 Tagen auf ein Konto der Commerzbank AG.

Dazu stelle ich fest:

Ich habe kein Abonnement geschlossen. Ein Vertrag besteht somit nicht. Ich weise alle Zahlungsforderungen zurück.

Des Weiteren bitte ich Sie um detaillierte Informationen woraus Sie einen Vertragsabschluss ableiten, denn dafür wäre ja meine Unterschrift von Nöten die ich allerdings niemals geleistet habe. Nennen Sie mir die Firma mit der ein Vertrag bestehen soll und nennen Sie mir auch Art und Weise wie er zustande gekommen sein soll, ebenso alle Verantwortlichen die involviert sind. Senden Sie mir eine Kopie des Antrages und des Vertrages worauf ich eine Unterschrift geleistet haben soll. Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Die 2 zugesandten Ausgaben der Computer-Bild incl. DVD bewahre ich zur Abholung 4 Wochen auf.

Mit freundlichen Grüßen

mepeisen  30.04.2014, 00:26

Würde noch ergänzen: "Ich stelle hier Strafanzeige wegen Betrugs in Aussicht." Auf andere Schlagwörter reagieren die normalerweise nämlich nicht.

FrancescoS  21.01.2015, 01:31

Habe das selbe Problem habe glaub ich einen fehler gemacht habe so meine Mail abgeschickt...

Guten tag, Habe schon vor paar wochen mit ihnen telefoniert... Es geht zwecks eines lubzet abos was ich nie unterschrieben habe oder sonst irgendetwas bestellt habe...

Anscheinend wurden willkürlich meine daten genommen und jetzt wurde mir eine Rechnung geschickt ... Stornieren sie diese Rechnung ich bin mir keinerlei schuld bewusst irgendein abo abgeschlossen zu haben... Zumal ich die letzten Monate bei der Freundin gewohnt habe ...

Ich kündige dieses abo was ich nie bestellt habe oder sonst was... Ich hoffe sie haben ihre mitarbeiter besser im griff anstatt sie fremde daten ohne irgendeiner einverständniss stehlen...

Hoffe das ist nicht schlimm ??

Unbestellte Zeitschriften brauchen nicht bezahlt zu werden, § 241a Abs. 1 BGB. Man muss die Zeitschriften auch nicht zurückschicken. Man kann dem Lieferanten Abholung auf eigene Kosten anbieten, aber streng genommen muss man noch nicht einmal das.

Man kann antworten wie unten von Crack geschrieben.

Weiteres evtl. Mahngedönse (auch von Inkasso oder Anwalt) ignorieren.

Bei Mahnbescheid (ist aber sehr unwahrscheinlich, wäre ein gelber Brief vom Gericht) Widerspruch innerhalb 14 Tagen beim Gericht einreichen.

"Ich weis nicht wieso"

Wenn Du nichts abgeschlossen hast, brauchst Du auch nichts zu zahlen!

Du hast keine Post von DENEN bekommen (Willkommen, Widerrufsbelehrung)?

Wenn kein Vertrag besteht, brauchst Du Dich DENEN gegenüber nicht zu äußern. Du kannst aber einen Widerspruch schreiben, dass Du diesen Vertrag nicht abgeschlossen hast.

DIE müssen beweisen, dass es einen Vertrag gibt!

Natürlich ist das eine berühmte Abofalle.Schicke jede Zeitung sofort zurück und zahle nichts.Aber!Was hast du selbst getan?

GrayWolf  21.01.2015, 01:34

Die Zeitung muss er nicht zurück schicken, da entstehen ja Kosten. Die muss man natürlich nicht zahlen.