p konto und laufende Pfändungen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wird von den Gläubigern so entschieden. Eine Bank darf dies nicht eigenmächtig veranlassen.

Wichtig ist, dass du gerade nicht verspätet über Guthaben verfügen musst. Geht Guthaben auf einem gepfändeten P-Konto ein, muss dieses umgehend freigegeben werden, wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft wurde.

pialein 
Fragesteller
 15.02.2016, 13:25

Meine tolle Beraterin (HAHA) sagt das dass geld erst freigeschaltet werden muss. letztes mal war es so das Freitags geld kam und ich erst am Montag verfügen konnte. 

Ich habe mit den Gläubigern gesprochen keiner von denen hat gesagt das die ruhend gestellt werden sollen. Die eine ist mir fast durch das telefon gekommen als ich ihr das sagte. 

ich besitze auch noch ein sparkonto dort sind ca 180 euro drauf. kann ich dies konto auflösen? was pasiert mit dem geld? wenn cih die bank frage sagen die immer ich soll meine beraterin sprechen und die hat mal so gar keinen plan von allem

BestMoralAnwalt  15.02.2016, 13:43
@pialein

Banken arbeiten generell und auch beim P-Konto mit Software. Zudem haben wir das fortschrittliche Jahr 2016 .

Es entbehrt weiter jeglicher rechtlicher Grundlage, Guthaben einfach einzubehalten. Wenn man Guthaben am Tag der Gutschrift ausgezahlt bekommen möchte, dann müssen die das vor Ort berechnen und ggf. sofort auszahlen.

Also ob noch ein genügender Freibetrag vorhanden ist oder nicht. Normale Bankmitarbeiter haben meist tatsächlich keine Ahnung vom P-Konto und alles was damit zu tun hat.

Und die Wenigen die Ahnung vom P-Konto als Bankangestellte haben, agieren oft bewusst zum Nachteil des Kunden.

Die 180 € könnten eigentlich sofort gepfändet werden, wenn das Sparkonto bei dem gleichen Kreditinstitut ist, wo du dein P-Konto hast.

Und dazu im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss steht, dass alle Konten beim entsprechenden Kreditinstitut der Pfändung unterliegen.

Ist das Sparkonto bei einem anderen Kreditinstitut, dann unterliegt es keiner Pfändung und du kannst die Auszahlung verlangen.

Was kostet denn dein P-Konto monatlich an festen Kontoführungsgebühren?

pialein 
Fragesteller
 15.02.2016, 13:55
@BestMoralAnwalt

Das Konto ist auch bei der Bank. Die Beraterin meinte aber das es nicht gepfändet werden wird. Warum auch immer.. aber eine sperre ist ich kann vom sparkonto nichts abheben oder umbuchen. 

kosten belaufen sich auf 6,90 im Monat wenn ich das richtig im kopf habe. (Wir reden über die Sparkasse)

Mir ist bewusst das es ein umfangreiches Thema ist mit den pfändungen aber es muss doch mal möglich sein das mir jemand auskunft erteilen kann.. 

Am Tag der Gutschrift ( So wie letzten Monat der Freitag) MUS mir dann auch das geld ausgezahlt werden?!

BestMoralAnwalt  15.02.2016, 14:15
@pialein

Ok. ist mir zwar neu, aber sei froh das das Sparkonto nicht angegriffen wird.

Was kam das 6,90 € P-Konto monatlich, als es noch ein normales Girokonto war? Welches Kreditinstitut das ist, ist unwichtig.

Welche Einschränkungen gibt es beim P-Konto gegenüber dem Girokonto noch?

Ja, am Tag der Gutschrift muss das Geld ausgezahlt werden.

Wenn es um das P-Konto geht, gibt es kaum jemand der mehr Ahnung hat als ich. ( nicht arrogant gemeint )

pialein 
Fragesteller
 15.02.2016, 15:29
@BestMoralAnwalt

das konto kostet jetzt auch noch 6,90 im monat. ansonsten habe ich keine weiteren einschränkungen. da ich finanziell nicht über den freibetrag komme ist da sonst nichts. ich muss nur immer warten bis das geld freigeschaltet ist. aber ins minus darf das konto doch nicht gehen auch nicht wenn die bank meint sie muss das abbuchen Oder? also diese spar lose wurden abgebucht und jetzt habe icvh 80 euro minus... 

klingt nicht arrogant.. bin ja froh wenn mal jemand ahnung hat

BestMoralAnwalt  15.02.2016, 15:38
@pialein

Also kam das reine Girokonto zuvor auch 6,90 € ? Dann ist alles ok. Denn das P-Konto darf auf keinen Fall teurer als das Girokonto zuvor sein.

Das P-Konto ist nichts weiter als die Fortführung des bisherigen Girokonto. Es muss genau so bestehen bleiben, nur dass es dann fortan den automatischen Pfändungsschutz trägt.

Das P-Konto darf nur ins Minus gehen, wenn du zum Beispiel 0,00 € auf dem P-Konto hast, aber die Kontoführungsgebühren abgezogen werden.

Die Bankgebühren, vor allem die der Kontoführung, stehen deiner Bank immer zu. Dann darf das Konto auch ins Minus rutschen.

Sparlose? Wie wurden die bezahlt? Wenn du keinen aktiven Dispo oder keine geduldete Überziehung hast, dann darf dein Konto nicht ( außer bei Bankgebühren ) ins Minus gehen.

pialein 
Fragesteller
 16.02.2016, 11:23
@BestMoralAnwalt

Diese Sparlose sind von der Bank. das geld der gewinn oder das gesparte ging immer auf das sparbuch. laut der bank können die das jetzt nicht zurückbuchen, genauso wenig wie die summe die auf dem sparbuch ist. kann ich das konto denn kündigen? was apssiert dann mit dem geld? meine beraterin hat nunmal keinen plan, rufe ich in der hauptstelle an kann mir da auch keiner helfen. solangsma zweifel ich an dem system der sparkasse. und an der kompetenz der mitarbeiter.

Auf einen P- Konto hast du einen Freibetrag und über den kannst du auch verfügen ,solange das Guthaben ,bzw. der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist solltest du auch sofort über dein Geld verfügen können.Nur leider gibt es Banken ,die meinen lassen wir die noch warten.