Konto Pfändung obwohl die Forderung gezahlt ist!

2 Antworten

eigenartig, wenn die Forderungen bezahlt sind, hast Du einen Anspruch auf die Aushändigung der Vollstreckungstitel; zugleich hat der Gläubiger dafür Sorge zu tragen, dass die Pfändung nach vollständiger Zahlung aufgehoben wird; d.h. der Gläubiger muss der Bank mitteilen, dass die Pfändung (z.B. infolge Zahlung) nicht mehr besteht. ich könnte höchstens einen Zusammenhang mit dem neuen ab 01.01.2012 geltenden Pfändungsrecht sehen, dass also die Bank die Ruhendstellung nicht mehr anerkennt und die vormals ausgebrachte Pfändung wieder auflebt. Dann müsste es aber die Rechtsanwaltgesellschaft versäumt haben, bei der Bank mitzuteilen, dass die Pfändung erledigt ist. Wenn das Konto "...vor zwei Wochen...." wieder gesperrt wurde, sehe ich als erste Reaktion schon einen Zusammenhang mit dem neuen Pfändungsrecht. Bei der Bank muss nachgefragt werden, ob die alte Pfändung wiederbelebt wurde oder ob es sich um eine neue Pfändung handelt. Bei einer neuen Pfändung müsstest Du aber inzwischen auch eine Abschrift des Pfändungsbeschlusses bekommen haben. Solltest Du tatsächlich die Forderungen vollständig beglichen haben, hast Du gegenüber den Gläubigern einen Rückzahlungsanspruch. Ic h kann Dir nur raten vorab mit der Bank zu klären, ob es sich um die alten Forderungen handelt oder ob tatsächlich zwei neue Pfändungen vorliegen. Und bitte rufe nicht bei der Rechtsanwaltgesellschaft an, Du hast dann nichts in der Hand, Hier hilft nur was Schriftliches.

lochapf 
Fragesteller
 27.01.2012, 18:48

Ja es handelt sich um die gleichen Pfändungen die beglichen wurden Habe die Aktenzeichen von meiner Bank bekommen und es sind die gleichen! Ich kann es mir auch nur mit dem neuen Pfändungsrecht und dem Versäumis der Rechtsanwaltgesellschaft erklären! Aber die haben angeblich keine Pfändung auf mich Laufen! ich werde deinem Rat befolgen und zur Rechtsantragsstelle gehen alleine krieg ich das nicht in den Griff! Ich danke dir Vielmals für deine Ausführliche Antwort

Hallo,

wieso hast du denn in den 2 wochen in denen von den wieder aufgelebtne pfändungen weißt noch nicht den nachweis über die zahlungen mit denen du genau diese beglichen hast bei der bank dem anwalt etc vorgelegt? so schnell kehrt eine bank nämlich guthaben nicht aus ( so heißt es im fachjargon in banken wenn pfändungen beglichen werden )

das neue pfändungsrecht hat auch keinen einfluss darauf dass alte pfändungen wieder aufleben. vielmehr ist jetzt keine auszahlung von soziallesitungen bie pfändung mehr möglich wenn es sich nicht um ein P-KOnto handelt.. gehalt kann nicht mehr pfändugsfrei gestellt werden usw.. also einiges aber kein wieder aufleben alter pfändungen.

die (sofern nur ruhend gestellt und nicht beglichen) leben nur immer dann wieder auf wenn eine neue pfändung hinzukommt.

das müsste also hier der fall seinl