Overnight Challenge Strafrecht?

2 Antworten

Nur, weil eine Aktion als "Challenge" durch's Netz geistert, hebelt das noch lange keine gültigen Gesetze aus!

Bricht man wirklich irgendwo ein, ist das auf jeden Fall Hausfriedensbruch. Zudem könnte auch noch die Sachbeschädigung dazu kommen, wenn man beim Aufbrechen von Türen oder Schlössern diese beschädigt. Nimmt man dann noch irgendwas mit oder weg (z.B. auch schon einen Schokoriegel), wäre das auch noch Diebstahl.

Und nein, mit "Rausreden" gegenüber der Polizei ist das nicht getan. Wenn es auf den Videos so wirkt, dann geh mal davon aus, dass diese "Challenge" eine abgesprochene Werbeaktion des Betreibers der Einrichtung war und die Leute somit einen Schlüssel und die Erlaubnis hatten ;).

Es wäre in Deutschland zumindest Hausfriedensbruch. Wenn der Eigentümer keine Anzeige erstattet, wird das aber nicht verfolgt. Bei einem bekannten YouTuber kann es z.B. auch so sein, dass er das vorher mit dem Wasserpark, Einkaufszentrum etc. abgesprochen hat und dann nur kurz so getan wird als würde er "erwischt".