Ordnungswidrigkeitsverfahrenwurde eingestellt, bin ich nun schuldfrei ?

5 Antworten

wenn das Verfahren eingestellt wurde, offiziell, dann bist du natürlich auch offiziell nicht mehr "Beschuldigte", ganz klar. Warum und weshalb ist dabei ohne Belang, du bist jedenfalls aus dem Schneider.

TheGrow  02.08.2017, 17:53

Warum und weshalb ist dabei ohne Belang, du bist jedenfalls aus dem Schneider

Das ist richtig im Bezug auf das Bußgeldverfahren, aber keineswegs was die versicherungstechnische Schuldfrage angeht.

Kann nicht geklärt werden, wer von den beiden Verkehrsteilnehmern die Schuld hat, wird zwar das Bußgeldverfahren eingestellt, aber in der Regel bekommen beide eine 50 : 50 % Schuld, was wiederum bedeutet:

  1. jeder bekommt nur 50 % seines Schadens von der gegnerischen Versicherung ersetzt und
  2. jeder wird im Folgejahr in der Versicherung hochgestuft, außer man hat einen Rabattretter

Hallo TheTheresa257,

da Bußgeldverfahren wurde nicht eingestellt, weil Du keine Schuld an dem Unfall hast, sondern weil man Dir ein Ordnungswidriges Verhalten nicht zweifelsfrei nachweisen konnte.

Die Schuldfrage ist damit aber nicht geklärt. Oftmals, wenn die Schuldfrage nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, wird beiden Beteiligten jeweils eine Teilschuld von 50 % gegeben.

Das bedeutet, die gegnerische Versicherung zahlt nur 50 % der Schadenshöhe an Dich aus und im Gegenzug bezahlt Deine Versicherung 50 % der Schadenshöhe an den Unfallgegner.

Insofern kein Rabattretter vorhanden ist, werden beide Versicherungen im Folgejahr hochgestuft.

Schöne Grüße
TheGrow 

Hallo.

Bei Einstellung heißt nicht Freispruch, sondern, dir kann es nicht bewiesen werden.
In solchen Fällen wird meistens 50/50 Regelung angewand  deine Versicherung zahlt 50% an den Gegener und seine 50% an dich.

Bley1914  03.08.2017, 17:51

Die Versicherungen werden Beide zurückgestuft wenn kein Rabattretter vorhanden.

Dass das Bußgeldverfahren eingestellt wurde, sagt noch nichts über die Schuld an dem Vorfall aus.

es wird höchstwahrscheinlich auf eine 59 : 50 Regelung hinaus laufen.

keine Versicherung wird freiwillig den Gesamtschaden ersetzen.

TheGrow  02.08.2017, 17:45

59 : 50 Regelung

Statt der 9, wolltest Du sicher 0 schreiben oder?

Sprich 50 : 50 ???

Hallo .Das kann mit Verwarnung bis Führerscheinentzug mit Gutachten auf Verstüchtigkeit ausgehen. Hatten beim TAXI-Unternehmen einen Fahrer der ist vor der roten Ampel eingeschlagen Strafe und Führerschein für 6 Monate weg.

Personenbeförderung auf Dauer Entzogen.

Mit Gruß

Bley 1914