Verfahren wurde eingestellt, was sind die folgen?
Hallo, bei einem unfall in dem ich angeblich die vorfahrt von einem anderen genommen habe und somit ein unfall entstanden ist, gibt die polizei mir die schuld, ich bin von einem autohaushof rausgefahren auf die straße , danach ist mir grad beim rausfahren einer hinten reingefahren, er hat nicht gebremst und war nach forschung von mir und einem zeugen über rot gefahren auf der ampel auf seiner seite war halt rot, deswegen war ich mir auch keine schuld bewusst, den ich war schon mit der hinteren seite vom fahrzeug zu 80 prozent auf der straße, also müsste er mich gesehen haben und trotzdem ist er reingefahren (hinten auf der rechten seite bei mir). Ich habe es einen anwalt gegeben und habe jetzt nach 2-3 monaten ein brief vom anwalt bekommen wo von der stadt ein brief ist da steht drin, dass das fahren eingestellt wurde nach paragraph 47 ordnungswidrigkeiten. Was ist denn jetzt nun? Kommt auf mich noch was zu oder nicht? Weil ich bin noch in der probezeit. Und was ist mit meinem auto, den schaden habe ich nicht begutachten lassen.
6 Antworten
Nur das Verfahren der Polizei wurde eingestellt und nicht verfolgt als Strafverfahren. Alles andere wird sicher noch mit der Versicherung geklärt werden müssen.
Du hast keine Folgen weil der Beschluss nach 47 (2) nicht anfechtbar ist.
Der Schaden am Auto ist Zivilrecht.
das Verfahren wurde einstellt hat sich also erledigt,
Mit dem schaden ist ne gute Frage, am ende über Zivilrecht einklagen dafür musst du aber ein Gutachten haben.
Also wenn es nicht weiter verfolgt wird, dann kann sich ja meine probezeit auch nicht verlängern oder? Also mit meiner Versicherung müsste ich das klären wegen meinem Auto, aber mir ist wichtiger das meine Probezeit sich nicht verlängert.
da passiert nix
ne, die Probezeit verlängert sich dadurch nicht. Die Beamten haben das Verfahren eingestellt und damit gibt es keine weiteren Konsequenzen.
Nun ja der Paragraph besagtdas die Behörde das Verfahren von sich aus eingestellt hat und nicht weiterverfolgt. Was aber nicht heisst das sich das nicht auf die Probezeit auswirkt. Je nach Schwere und Klassifizierung des Unfalls kann sich dies im Wiederholungsfall negativ auf den Führerschein auswirken. Zum Schaden am Fahrzeug : hat der Unfallgegner seine Versicherung und deren Nummer da gelassen ? Ansonsten bleibt nur die eigene Vollkasko. Ist aber zu ueberlegen wegen Rückstufung und Selbstbeteiligung.
Wenn das Bußgeldverfahren eingestellt wurde gab es auch keinen Bußgeldbescheid, somit kein Bußgeld und auch keine Punkte - insofern kann es auch keine Probezeitmaßnahmen geben.