Ordnungsgeld und jetzt?
Ein Freund hat einen Beschluss bekommen Ordnungsgeld zu zahlen aufgrund von nicht erscheinen als Zeuge bei Gericht. Man hat 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen. Kommt nach den 2 Wochen dann die Zahlungsaufforderung oder muss innerhalb von den 2 Wochen auch gezahlt werden? Das geht aus dem Schreiben nicht hervor und es ist kein Überweisungsbeleg oder ähnliches angefügt.
Danke für eure Antworten
P.S.: Google wurde schon befragt, aber der Ablauf erschliesst sich mir nicht - oder ich denke zu kompliziert
6 Antworten
Die direkte Zahlungsaufforderung kommt nach den 2 Wochen, wenn Du keinen Einspruch eingelegt hast, ansonsten wird der Einspruch geprüft, ob berechtigt.
Entweder er legt innerhalb 2 Wochen Einspruch ein oder er zahlt innerhalb von 2 Wochen. Da kommt nichts mehr extra. Die Bankverbindung steht auf dem Bescheid. Warum sollte denn ein Überweisungsformular beiliegen?
*(..)da bekommt man auch einen Brief mit der voraussichtlichen Strafe(..)"
Da kommt nichts mehr extra
Selbstverständlich kommt da noch was extra. Der Beschluß ist noch gar nicht rechtskräftig, folglich muß auch noch nicht bezahlt werden.
Nein, bezahlen muß man jetzt noch nicht, denn der Beschluß ist ja noch nicht rechtskräftig, es stehen ja auch keine Zahlunginformationen drin.
Die eigentliche Rechnung kommt, nachdem die Rechtskraft eingetreten ist. Da stehen dann auch Bankdaten und ein Kassenzeichen drin.
Willst du EInspruch einlegen ? Dann hast du zwei Wochen Zeit. Zahlst du dann hast du 2 Wochen Zeit. Den Einspruch hat keine Aufschiebende Wirkung.
Bankverbindung steht drauf. Ünberweisungszettel gibt keiner jeder Bank und Sparkasse (deiner)
Bei der nächsten EInladung als Zeuge wird er dann von der Pokizei rechtzeitig abgeholt werden. Gerne auch mal nen Tag früher
Hallo.
Wenn du keinen Widerspruch einlegst kommt nach 2 Wochen und einigen Tagen der Bußgeldbescheid.
Ich kenne Sowas nur bisher von Strafzetteln. Und meistens steht dann auch drin von wegen "Zahlen bis zum xx.xx.xx" o.ä.
Ich muss da an das Beispiel Anhörungsbogen denken. Den bekommt man ja auch mit der voraussichtlichen Strafe und kann sich dann äussern. Erst nach der Frist (wie hier mit der Frist) Kommt dann erste die endgültige "Rechnung". Daher die Frage.
Der Überweisungsbeleg war nur ein Beispiel. Wie gesagt es steht nur faktisch drin was kommen wird aber halt nicht "Zahlen zum xx.xx.xx" Daher die Frage.