Umgangsboykott seitens der Mutter - Ordnungsgeld - verfahrenskosten?

3 Antworten

Es geht weder um dein, nocht um das Recht der Mutter, es geht um das Wohl eures Kindes. Wenn du die Mutter sekkierst, wird dein Kind mit einer Mutter leben (müssen), die verärgert, gekränkt, gedemütigt, frustriert,....... und sonst noch was ist. Willst du das deinem/eurem wirklich Kind antun?

Wenn schon die Mutter es nicht schafft, erwachsen zu werden, dann versuche du es wenigstens.

Das beste, was ein Vater für seine Kinder tun kann, ist, die Mutter der Kinder zu respektieren.

Das hast du vermutlich nicht gemacht, sonst wärt ihr ja noch zusammen.

Vielleicht solltest du daran arbeiten, die Situation zu verbessern, nicht, sie zu ganz zu versauen.

Hallo TommyBr1234...

das hört sich ja nicht gut an. Ich habe auch schon ein Sorgerechtsprozeß hinter mir und schön ist sowas echt nicht.

Ich kann dir nur eins raten. Halte vorerst die Füße still und sammle Fakten. Jeden Verstoß gegen eure Vereinbahrung aufschreiben am besten mit Datum und Uhrzeit. Das Umgangsrecht (Häufigkeit der Besuche beim Papa mit Uhrzeiten) scheint ja bereits Gerichtlich festgelegt zu sein. Verhalte dich so wie ihr es vereinbart habt. Um so mehr Mist sie baut um so besser für dich.

Wenn sie dir dein Kind nicht mehr heraus gibt aufschreiben am besten mit der Begründung die sie dir gibt. Wenn sie keine hat um so besser für dich. Das ist dann Kindesentzug.

Zieh das durch bis du genügend in der Hand hast. Bevor du aber zum Anwalt gehst, gehe zum Jugendamt und erkläre denen die Situation. Du hast als Sorgeberechtigter auch Rechte. Wenn auch das Jugendamt deine Exfrau nicht zur Vernunft bringen kann bleibt dir nur noch der Gang vor Gericht.

Wenn es erneut zum Prozeß kommen sollte zahlt der, der den Prozeß verliert. Du könntest im Vorfeld prüfen lassen ob du Prozeßkostenbeihilfe bekommst.

Von einem Ordnungsgeld habe ich noch nie was gehört. Wurde das gerichtlich mit dokumentiert oder nur privat vereinbart? Wie alt ist denn dein Kind?

Hi. Danke schön für deine Antwort. 

Das mit dem Ordnungsgeld wurde im Vergleich mit hineingeschrieben.  Mittlerweile kann man dies verlangen und wird langsam gang und gebe. So soll dem boykottierenden Elternteil klar gemacht werden , über Geldstrafe oder Ordnungshaft dass das wohl des Kindes im Vordergrund steht und nicht das eigene gekränkte Ego .

Damit kann ich auch sofort das Jugendamt umgehen. (Zu mal dieses mit der Mutter zusammen arbeitet .. die stehen sich mittlerweile privat sogar nahe) Es reicht ein Fehltritt um sofortige Schritte einzuleiten. Was die Zeiten angeht bin ich recht flexibel somit kann sie mich da nicht groß ärgern. Es sei denn sie will unser Kind eher bei sich haben. Dann sag ich ihr was laut Vergleich die Zeiten sind . Nun ist die Frau aber so am eskalieren  dass ich befürchten MUSS das sie bald das Umgangswochenende komplett torpediert. Zu mal sie einen Neuen kennengelernt hat der nicht im selben Bundesland lebt. Da ist die Befürchtung nahe , dass sie dahin mit unserem Kind fährt statt das Wochenende wahr zu nehmen. Also sollte ich vor dem Haus der Mutter stehen , muss ich die Polizei anrufen um zu prüfen ob alle da sind und wenn ja , wieso wird mein Kind mir nicht übergeben. 

Stress pur. Ich möchte nur meine Wochenenden und Ferien haben , mehr nicht . Dass daraus ein Theater gemacht wird kann ich absolut nicht verstehen . Es heißt immer Väter sind die Bösen , hier ist es mal das volle Gegenteil. :-(

Unser Kind wird dieses Jahr 10 :-)

@TommyBr1234

Oh und ich bekomme keine Prozesskostenhilfe, da ich minimal über den Verdienst bin den man haben muss um alles selber zu zahlen . Wird ja irgendwie dann noch mit Raten gerechnet usw . Jedenfalls bin ich da nicht mehr drin . Und Anwälte kosten ja einfach mal eine Menge Geld. Deswegen wäre es mies wenn ich die Mutter wegen dem Umgangsboykott das Ordnungsgeld verhängen lasse , ich selber aber mehr kosten habe wegen dem Anwalt.  lohnt sich ja dann hinten und vorn nicht .

@TommyBr1234

Wenn deine Exfrau privat mit der Frau vom Jugendamt zu tun hat würde ich ein wenig Aufmerksam sein. Nicht das die gute Frau nur im Sinner deiner Exfrau handelt.

Die Polizei würde ich nicht gleich einschalten. Falls der Tag kommen sollte wo sie doch nicht da ist ruf jemand Bekanntes an der bezeugen kann das sie dir euer Kind nicht gegeben hat. Spätestens beim zweiten mal ist der Gang zum Jugendamt angebracht.

Euer Kind ist alt genung um mitzubekommen was los ist. Bleib dran es wird es dir sicher danken.

@leikechen

völlig falsch, ist die füße still zu halten. wenn die dame den vergleich nicht punktgenau nachkommt, für jeden verstoß sofort ordnungsgeld, ersatzweise haft verhängen.

den gang zum jugendamt kannst du dir sparen, es sei denn du erhoffst dir wirklich noch was aus einer mediation. ich denke ehr nicht. deiner ex ist es herzlich egal, was das jugendamt sagen wird, die treffen eh keine entscheidungen, weil sie garnicht befugt dazu sind.

wenn die mutter unbegründet dein wochenende boykottiert, dann gehst du direkt mit fakten zum anwalt und beauftragst, dass er ordnungsgeld, ersatzweise haft für die km beantragen soll.

wenn dies öfter passiert, dann stellst du irgendwann den antrag auf alleiniges sorgerecht, da die mutter massiv und wiederholt das kindeswohl gefährdet und schädigt, weil sie keine bindungstoleranz hat etc.

weitere infos dazu findest du hier: www.vatersein.de oder www.allein-erziehend.net

wenn du finanziell nicht gut gestellt bist, dann kannst du verfahrenkostenhilfe beantragen und beratungshilfe für den anwalt.

Es ist einfach gesagt das er gleich zum Anwalt gehen soll um das Ordnungsgeld zu beantragen.

Denke aber mal weiter. Wenn er wirklich irgendwann das alleinige Sorgerecht beantragen sollte, und die Sache vor Gericht geht, sieht der Richter zwei "Streithähne" die sich um jede Kleinigkeit streiten und ihre persönlichen Dinge auf dem Rücken des Kindes austragen.

Von daher ist meine Meinung, erst mal ein paar Fakten zu sammeln, der bessere Weg um dann seine Rechte in einzufordern. Für den Fall das die Frau so extrem drauf ist wie er schreibt, wird es sicher nicht lange dauern bis er ca. 2-4 Verstöße vorweisen kann.

Wenn es dann zur Verhandlung kommt, es ein "Streithahn" gibt, und ein Elternteil der wirklich besorgt ist und im Sinne des Kindes handelt wird es für den Richter leichter sein ein Urteil zu fällen.

@leikechen

ich sagte bereits, deine aussage ist blödsinn. denn dann sieht der richter auf der einen seite mutti - auf der anderen seite den kv der sich um das kind seit x ausgefallenen umgängen nicht interessiert. so wird die mutter das darstellen und sagen, es gab keine verstöße, der kv ist garnicht aufgetaucht und macht hier einen auf trubel.

das alleinige sorgerecht würde er dadurch eh nie bekommen. das bekommt er nur, wenn die mutter das kind schwerst misshandelt oder missbraucht oder eben wenn sie mehrfach in haft gesessen hat, weil sie das ordnungsgeld nicht bezahlen kann.

somit muss er nach jedem ausgefallenen durch die mutter verschudlet - umgang zum gericht und ordnungsgeld beantragen. am besten das urteil durch gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.

dann sieht der vater einen engagierten vater, der das recht des kindes auf umgang durchsetzen will und eine kindeswohlgefährdende mutter auf der anderen seite. so wird ein schuh draus.