4 Antworten

newcomer  15.05.2019, 19:50

Nicht jeder darf ohne weiteres gelbe Kennleuchten im Straßenverkehr benutzen. Dazu steht in § 52 StVZO:

(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein:

  1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
  2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
  3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
  4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, können gelbe Rundumkennleuchten, ggf. nach Eintragung in die Fahrzeugpapiere, z. B. an folgenden Fahrzeugen eingesetzt werden:

  • Fahrzeuge der Straßenverwaltung (Autobahnmeisterei, Straßenmeisterei, städtische Bauhöfe), Schneepflüge oder Fahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsgeräte von Baufirmen oder Forst- und Landwirtschaftsbetrieben
  • Müllsammelfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge (Versorgung und Entsorgung),
  • Traktoren mit überbreitem Anbaugerät (Grubber, Fräse)
  • Lkw, die größer oder schwerer sind als „normal“: Schwertransporte, Transporte mit Überlänge/Überbreite und deren Begleitfahrzeuge,
  • Gefahrguttransporter, bei denen sie auf besonders gefährlichen Streckenabschnitten, beispielsweise in Tunneln, eingeschaltet werden müssen
  • Fahrzeuge für Pannenhilfe (z. B. von Automobilclubs)
  • Panzer bei Straßenfahrt oder bei aktivierter Waffennachführanlage bei Instandsetzung o. Ä. (z. B. für schnelle Turmdrehung beim Kampfpanzer verantwortlich)
martinreschke  18.05.2019, 07:11
@newcomer

Richtig. Nur olafausnrw begreift das nicht.

Nein solche Leuchten sind nur Einsatzfahrzeugen erlaubt.

Nein. Über das Fahrzeug hinausragende Fracht muss entweder mit einer 30x30cm großen roten Fahne oder einem entsprechend großen roten Schild gekennzeichnet werden. Außerdem darf die Ladung höchstens 1,5m nach hinten überragen.

Orangenes Rundumlicht ist nicht zulässig, das wäre bei Privatpersonen nur im Stand als Absicherung bei einer Panne oder einem Unfall zusätzlich zu den Warnblinkleuchten zulässig, außerdem muss die Leuchte eine Zulassung haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
79646wehr 
Fragesteller
 15.05.2019, 20:59

Sollte man das Rundumlicht trotzdem nutzen, welche Strafen drohen?

oliberlin  15.05.2019, 21:12
@79646wehr

20 Euro und die Leuchte wird u.U. eingezogen. Je nach dem wie weit die Ladung überragt und wenn ansonsten keine Kennzeichnung vorhanden ist kann die Weiterfahrt auch untersagt werden.

Hallo,

nur wenn du damit vor einer Gefahrenquelle warnen willst wie zum B. Liegengebliebens Gespann ohne funktionsfähige Leuchten am Anhänger oder du ein defektes Fahrzeug ohne funktionsfähige Beleuchtungsanlage abschleppst.

79646wehr 
Fragesteller
 15.05.2019, 20:32

Also wenn wir jetzt als Beispiel eine Lange holzlatte auf dem Anhänger transportieren würden die hinausragt, dann wäre das Rundumlicht erlaubt?

OlafausNRW  15.05.2019, 20:35
@79646wehr

erlaubt nicht, aber in der Regel wird das geduldet, da es ja eine besseer Warnung ist als eine rote Flagge.

martinreschke  15.05.2019, 21:51
@OlafausNRW

Totaler Mist was zu erzählst. Für diese Rundumleuchten brauchst du eine Ausnahmegenehmigung.

martinreschke  16.05.2019, 21:32
@OlafausNRW

Die praktische Erfahrung ersetzt Nichtsein Paragraph 52 StVZO und weiterführend Paragraph 70. ohne Ausnahmegenehmigung geht gar nichts.

OlafausNRW  17.05.2019, 15:39
@martinreschke

Doch es geht, denn zum Glück gibt es noch Beamte mit normalem Menschenverstand :-)

martinreschke  18.05.2019, 07:08
@OlafausNRW

Ich hatte so einen Fall mit einem Baustellen fz. Das durfte der subunternehmer auf der Baustelle nur mit Rundumlicht fahren. Natürlich machte er sie außerhalb aus. Das fz wurde so bestellt und zugelassen und die waren eingetragen. Die Polizei stellte Anzeige weil sie nicht auf dem fz sein durften im Straßenverkehr. Er sollte sie dann abdecken oder abbauen. Welch ein Aufwand jedesmal. Das stand sogar die Werkstatt der tüv und auch die Zulassungsstelle vor dem Pranger. Das ging bis zum Regierungspräsidium. Es ist so, wenn ein Beamter was feststellt, dann ist das Gesetz. Und dann müssen alle alles tun um die Vorwürfe vom Tisch zu bekommen. Das wurde dann ausgesetzt und bis zur endgültigen Klärung ? Ich hab das nicht mehr mitbekommen da ich in Rente ging. Aber die Lauferei und den sackgang hat der Halter.

OlafausNRW  18.05.2019, 15:00
@martinreschke

Entschuldige, aber jetzt fängst du an Märchen zu erzählen......denn erst schreibst du:

Das fz wurde so bestellt und zugelassen und die waren eingetragen

Und dann soll eine Sheriff so was sagen ?

Die Polizei stellte Anzeige weil sie nicht auf dem fz sein durften im Straßenverkehr.

Hör mit den Märchen auf.....

vor allem mit diesem hier:

Es ist so, wenn ein Beamter was feststellt, dann ist das Gesetz

Das meinen einige von denen vielleicht, aber spätestens der Landrat oder der Präsident des PP wird sie recht schnell auf den Boden der Tatsachen zurückholen,wenn dort eine Beschwerde einer Firma eingeht.Und das ist kein Märchen , sondern Realität.

martinreschke  18.05.2019, 23:13
@OlafausNRW

Leg dich wieder hin . Wir sind hier in Sachsen. Spinnen tut hier keiner. Wenn du Beamter bist , dann tust du mir leid.

OlafausNRW  19.05.2019, 16:50
@martinreschke

Auch in Sachsen gelten die Gesetze der BRD, oder hat man da die DDR wieder einegführt ?? lool

martinreschke  19.05.2019, 18:10
@OlafausNRW

Die StVO aus ddr Zeiten entsprach voll dem heutigen EU Recht. Die alte verstaubte unklare zb nur mal die Vorfahrt betrachtet der brd alt ist nicht zeitgemäß. Nur mal nebenbei bemerkt. Ich weiß wovon ich spreche. Habe Fahrschule bis Abnahme der Prüfungen gemacht. Dann als Sachverständiger beim tüv 27 Jahre mit all dem Müll beschäftigen müssen. Im August bin ich in Hamm und da werde ich mal dem Olaf helfen können. Es gibt auch bei uns Gernegroß die am liebsten rundum solche leuchten ranbammeln möchten. Alles was der Länge breite und Gewicht entspricht hat keine Chance für eine Ausnahmegenehmigung. Auch in NRW nicht.