Darf man einen PKW-Anhänger auf der Straße vor dem Haus parken?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wie schon von dolga richtig geschrieben nur 2 wochen,deswegen parken die experten für werbung auf den anhängern alle wochen um.auch der hinweis mit der versicherung ist nicht richtig,das betrifft nur den anhänger wenn er am fahrzeug hängt.sollte er sich ohne fahrzeug selbstständig machen hast du ein problem,das muss extra versichert sein

Grundsätzlich ist das Halten und Parken in der StVO im § 12 geregelt. Grundsätzliche Einschränkungen hinsichtlich der Parkdauer ergeben sich für PKWs nicht. Anderes gilt für Anhänger ohne Kraftfahrzeug: diese dürfen „ohne Zugfahrzeug“ nicht länger als 14 Tage an einem Ort abgestellt werden. §12 Abs. 3a: („Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/darf-ein-langzeitparker-moos-ansetzen-antworten-zwischen-der-stvo-und-dem-berliner-strassengesetz

Nicht dauerhaft. Der muß binnen einer bestimmten Frist (ich glaube, einige Tage, kann's aber nicht genau benennen) wieder entfernt werden. Aber - wo kein Kläger, da kein Richter!

Sofern er TÜV hat und ein amtliches Kennzeichen, wüßte ich nicht, was dagegen spricht.

Das ist meines Wissens nach nicht ganz korrekt. Sonst könntest Du ja auch Deinen privaten Wohnwagen einfach an der Nordsee irgendwo auf öffentlichem Parkplatz abstellen und dort Deinen Camping-Urlaub verbringen. Nur um die Campingplatz- Gebühren zu sparen ...

@vesparoller

campen ist was anderes als ein Anhänger.Du kannst aber Dein Wohnmobil auf einem öffentlichen Parkplatz stellen. Achte mal drauf, wieviele Anhänger mit Werbung auf den Seitenparkplätzen stehen. Sicherlich gibt es eine zeitliche Begrenzung, doch scheint es sich beim User um einer vorübergehende Lösung handeln.

wenn er amtlich zugelassen ist ,etc und er keinem pkw,etc den platz zum parken nimmt ist es erlaubt