Onlyfans Darsteller Anmeldepflicht?

2 Antworten

Das halte ich durchaus für gewerbepflichtig. Ein Gewerbe liegt nach §15 Absatz 2 EStG dann vor, wenn die Tätigkeit nachhaltig, gewinngerichtet und selbstständig ausgeführt wird.

  1. Das Anbieten von Videodiensten auf Onlyfans ist zweifelsfrei eine gewerbliche Tätigkeit. Deshalb ist sie gemäß § 14 GewO von Beginn an anzumelden.
  2. Ein Gewerbe meldet man beim Gewerbeamt (in manchen Städte gehört das zum Ordnungsamt) an, nicht beim Finanzamt.
  3. Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Auch Unternehmen, die Verlust machen, müssen angemeldet sein.
  4. Solange du noch zur Schule gehst, wird das Kindergeld einkommensunabhängig gezahlt.
  5. Bist du dir bewusst, welchen Stress du in der Schule bekommen kannst, wenn deine Mitschüler dich dort erkennen? Überleg es dir lieber noch mal.
Tarikation  01.05.2021, 17:47

Ich werde mich nicht zeigen aber ich have Angst dass wenn ich irgendwann arbeite und meine Mutter meine Steuern macht, dass die dieses Kleingewerbe sieht