Ohrlöcher stechen?Wer muss einverstanden sein?

2 Antworten

Gleich zweimal dieselbe Frage?

Es handelt sich hierbei um eine Angelegenheit von langfristiger Wirkung, da muss der Vater einverstanden sein.

Sonst ist es eine schnöde Körperverletzung.

"Wie ist die rechtliche Lage, wenn ich als Oma mit Einverständnis meiner Tochter,meiner Enkelin den sehnlichen Wunsche erfüllen würde?"

Dann kann der Vater die Oma - sofern der Laden dass denn durchführt - wegen Körperverletzung anzeigen.

Gemeinsames Sorgerecht = beide müssen einverstanden sein. Wenn einer was über den Kopf des anderen hinweg macht dann gibts halt den Stress.

Und als Oma hat ma da überhaupt nichts zu melden