Demenzerkrankung

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Mir erscheint die Sache eher als ein Versuch, die Gesetze zu umgehen. Wieso kommt die Verwandte erst nach 3 Jahren mit dieser Information zu Dir? Und eine Vollmacht läßt sich auch zurückdatieren - würde ich der Dame beinahe zutrauen. Vielleicht hat sie ein Auge auf Deine Wohnung geworfen? Möglich ist alles.

Es kann von einem zukünftigen Mieter nicht verlangt werden, den Geisteszustand seines künftigen Vermieters wie ein Psychiater einschätzen zu können. Schon gar nicht,  wenn sich solche Sachen in den Anfangsstadien befinden. http://www.experto.de/b2c/gesundheit/pflege/demenz/demenz-erste-anzeichen-test.html

Also Sacajewa, habe deine Frage mehrmals durchgelesen. Habe den Eindruck, dass dieser sogenannte Verwandte deines Vermieters selbst in deine Wohnung einziehen will.Bei nicht allen Demenz erkrankten kann man sofort erkennen, dass es sich um diese Krankeheit handelt. Ich bin auch der persönlichen Ansicht, dass diese Vollmacht, die ja schon acht Jahre alt ist, nicht mehr aktualisiert worden ist. Bestimmt hatte dieser Verwandte seine Gründe. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass er mit diesem fadenscheiligen Argument keine Chance hat dir die Kündigung auszusprechen. Bleib mal ganz ruhig, es wird nie so heiss gegessen wie es gekocht wird. Lass dich am besten bei einem Anwalt für Mietrecht eingehend beraten Ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass diese Kündigung nicht anerkannt wird und du in der Wohnung weiterhin bleiben kannst.

Hallo Christa, vielen Dank für Deine Antwort.

In der Tat ist es so, das mein Vermieter im Herbst wohl in ein Heim soll, und das zwei Familien Haus verkauft werden soll.

Da ich mich schon seit einiger Zeit im Rechtsstreit mit den Verwanten befinde,

haben diese jetzt ein MÜNDLICHES Gutachten eines Psychiatrischen Institut

über meinen Vermieter vorgelegt,das aussagt das mein Vermiter schon mindestens seit 2009 Denenz sei. Laut Aussage meines Anwalts ist damit zu Rechnen, das daher das Gericht der Klage stattgeben wird.

Einzige möglichkeit ist das ich in Revision gehe, da mich ein anderer Psychologe darüber informierte, das um zu ERKENNEN  AB WANN JEMAND AN DEMENZ ERKRANKT SEI EINE SEHR UMFANGREICHE UNTERSUCHUNGEN NÖTIG IST UND DAS EINE BEFRAGUNG DES KRANKEN ALLEIN NICHT AUSREICHT

 

@Sacajewa

Hallo Sacajewa, ich danke dir für dein Feedback. Ich kann gut verstehen wie dir diese Sache an die Nieren geht. Du musst jetzt wirklich stark bleiben. Denke an mein Lebensmotto: Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren.!

Entweder Du erkundigst Dich beim Mieterbund oder läßt Dir in einem Beratungsgespräch beim RA  Auskunft darüber geben.

Ich denke nicht, daß ein lapidares Schreiben eines Verwandten rechtsgültig ist und Dir kann wohl nicht vorgeworfen werden, daß Du die Krankheit hättest erkennen müssen????

Geh erstmal in den Widerpsruch bezüglich der Kündigung!

Das du hättest erkennen müssen, das der Vermieter damals schon krank war geht ja wohl garnicht !  Und die Verwandten kommen jetzt nach 3 Jahren damit raus - nee, das geht auch nicht. Ich würde mich da bei einem Rechtsanwalt oder auch beim Mietverein ( das ist wahrscheinlich billiger ) genaustens erkundigen und beraten lassen.

Nachdem du keine ärztliche Ausbildung hast, bist du nicht in der Lage solches zu erkennen. Die Vollmacht aus 2003 - für was ist sie ausgestellt? Welche Befugnisse? Seit wann ist der Vermieter angeblich krank? Seit vor 2003? Dann ist die Vollmacht ungültig.

Ein Termin beim Mieterbund ist unumgänglich!