Kontoauszüge als Mietzahlungsnachweis?

6 Antworten

Du bist weder zu dem einen noch zu dem anderen verpflichtet. Kontoauszüge, der hat wohl nen Schuss ! Wenn du unbedingt nachweisen willst, dass du deine Miete regelmäßig gezahlt hast, reichen die Überweisungsbelege, wenn sie von der Bank abgestempelt wind, oder wenn es Ausdrucke vom Online-Banking sind. Eine Bestätigung vom alten Vermieter, die du schon vorbereiten könntest, wäre auch eine Lösung. Aber Dana, das ist alles sehr unüblich, und ein Anwalt weiß das sicherlich. Schließlich hinterlegt man als Sicherheitsleistung in der Regel eine Kaution, und das muss einem Vermieter reichen.

Darf er das überhaupt, oder reicht es, wenn ich die Überweisungsbelege faxe?

Keines von beidem, der Mietvertrag ist unterschrieben, somit kann er in dieser Hinsicht überhaupt nichts mehr verlangen, das hätte er vorher machen müssen...

Fordern kann der viel, jetzt ist der Vertrag unterschieben und wenn sowas nicht dort drin steht, dann hat er auch kein Recht darauf.

Ich würde aber des lieben Frieden willen die Kontoauszüge kopieren, alles (!) andere (außer Betrag, Datum und Text ohne Daten an sich) schwärzen oder ausschneiden, dann nochmal kopieren und er soll dann halt mit den Daten glücklich werden.

Yentl51  16.06.2011, 18:00

Die Idee ist an sich nicht schlecht, aber eigentlich sollte man niemals einem Fremden seine Bankverbindung mitteilen. Man kann heute damit einfach per Online-Banking Abbuchungen vornehmen lassen, denen der Kontoinhaber hinterher laufen muss. Denn es wurde ja auch noch erschwert, sich seine Gelder wieder zurück zu holen.

Schlumpffan  16.06.2011, 18:26
@Yentl51

Naja aber spätestens bei der überweisung der ersten Mietzahlung hat der Vermieter die Bankdaten ja eh. Oder wenn er mal Nebenkostenrückzahlungen überweisen muss.

Yentl51  17.06.2011, 08:02
@Schlumpffan

Aber die Kontonummer wird bei einer Überweisung doch gar nicht mehr angzeigt - und Nebenkosten kann man sich auch bar abholen oder sich einen Scheck abholen.Also normalerweise ist das ja auch in Ordnung, wenn ein Vermieter die Kontonummer hat, ich bin nur in diesem Fall etwas stutzig geworden, weil der ja doch irgendwie ein echt ungewöhliches Gebaren zeigt.

Der Vermieter kann es nicht verlangen, solange es nicht im Mietvertrag stand.Den Kontoauszug würde ich nicht herausgeben, da man auch andere Zahlungen darauf sehen kann. Man kann sich aber auch den Kontoauszug beim Berater bearbeiten lassen, sodass man nur das sieht, was auch gesehen werden soll.Ich persönlich würde die Überweisungsbelege faxen.

Wozu sollstest du so etwas tun? Er darf es nicht und du bist bereits in Besitz des Mietvertrages. Sag ihm, dass er nicht damit rechnen soll, dass du ihm irgendetwas schickst. Außer natürlich die regelmäßige Mietzahlung.