Ohne Hände am Fahrrad?

4 Antworten

Tatbestandsnr 123006:

Sie fuhren freihändig.
§ 23 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
5,00€

Moin,

nein, man muss jederzeit sein Fahrzeug beherschen können. Ein, z.Bsp. kleiner Stein könnte zum Sturz führen und schwere Verletzungen verursachen.

MfG

Nein, es ist nicht legal. Du musst ein Fahrzeug immer beherrschen können.

Wenn du mal irgendwas ausweichen musst, z.B. einem Kind, dann musst du deine Hände am Lenkrad haben.

Nein, darfst du nicht. § 23 (3) Satz 2 StVO:

Es darf nicht freihändig gefahren werden.