Darf ein Hausmeister ein Fahrrad "klauen"?

5 Antworten

abhauen aber er ist uns hinterhergelaufen und hat hat ihr Fahrrad festgehalten!

Das darf er. Jedermann ist befugt, einen mutmaßlichen Straftäter festzuhalten, bis die Polizei eintrifft.

Er hat gemeint, wir können mitkommen und er ruft die Polizei

Exakt das ist der Sinn der Sache.

aber wer würde da bitte mitkommen?

Hmm... Menschen mit etwas Anstand?

Vielleicht nächstes Mal einfach kurz darüber nachdenken, was die Polizei wohl machen wird. Es wird doch niemand in eine Zelle gesteckt, weil er aufs Dach der Schule geklettert ist! Wahrscheinlich bleibt es bei einem "sowas macht man nicht!" vonseiten der Beamten, was euch nicht wehtut und den Hausmeister glücklich macht.

Das heißt nicht, dass man komplett den Respekt vor der Polizei verlieren sollte. Aber man sollte schon auch daran denken, dass das normale Menschen sind, mit denen man normal reden kann.

Kann ich irgendwas machen?

Wie wäre es damit: Einfach hingehen, sich für die Episode entschuldigen und um Herausgabe des Fahrrades bitten?

Ihr könntet auch bei der Schule anrufen und zum Beispiel mit dem Schulleiter sprechen und euch dort entschuldigen und ihm den Sachverhalt erklären dass ihr halt eben eigentlich eine völlig harmlose Sache gemacht habt und halt eben dabei das Grundstück betreten hattet und ihm dann dazu noch erzählt dass ihr eben vom Hausmeister gesehen worden seid und dass der euer Fahrrad dort behalten hat.

Ist allerdings die Frage ob man dem Schulleiter vertrauen kann falls er überhaupt anbietet dass man die Sache eben ohne Polizei auf sich beruhen lassen kann und deswegen wäre es bestimmt sinnvoll erst mal nicht seinen Namen dort anzugeben.

Vielleicht wäre der Schulleiter auch bereit dazu dass man die Sache telefonisch bespricht und das Fahrrad dann zum Beispiel am nächsten Tag vor der Schule abgestellt wird und ihr es abholen könnt ohne dass ihr zu einem Gespräch in die Schule gehen müsst. ob das Fahrrad abgesperrt war oder nicht und ob es dann zum Zeitpunkt das es zum Beispiel vor die Schule gestellt wird dann abgesperrt ist oder nicht und vielleicht jemand anders es mitnehmen könnte wäre halt vielleicht ein Risiko.

Strafanzeige wegen Diebstahl.

Aber... wir waren ja auch illegal auf dem Gelände 😅

@kaliu

War es eingezäunt und abgeschlossen?

@kakamuss

Nein, war's nicht!

@kaliu

Dann ist das öffentliches Gelände.

Aufs Dach klettern ist nix wildes

@kakamuss

Demnach ist ein Privatgrundstück, das nicht eingezäunt ist, ein öffentliches Gelände auf dem sich jeder nach Belieben aufhalten darf? Oder auch z.B. ein nicht eingezäuntes Fabrikgelände?

Dafür hätte ich gerne mal eine Quelle.

@RedPanther

Öffentliches Gebäude, hör bitte auf Quatsch zu verbreiten.

Hab gerad kein Zeit dein Google zu sein, weil ich gerad Kinderschutz begehe wegen staatlichem Kinderhandel.

gruß

Versuchte Freiheitsberaubung

Versuchte Nötigung

Diebstahl

https://online-strafanzeige.de/

Oder direkt zur Polizei wegen der Herrausgabe

Kann er uns dann nicht wegen Hausfriedensbruch oder sowas anzeigen?

@kaliu

Nein, wenn ihr was beschädigt habt, wegen Sachbeschädigung.

@kaliu

na klar, des halb lohnt es mglw nicht das Fahrrad zu holen. Denn dann gesteht man die Missetat gleich mit. Wert vom Drahtesel weniger 150€ lass Ihn damit glücklich werden.

Geständnis einer Straftat ... Recht hat hier der Hausmeister.

Wo ist hier Freiheitsberaubung? Der Hausmeister hat die auf frischer Tat erwischt und hat das Recht die festzuhalten, bis die Polizei kommt. Diebstahl wird es erst dann, wenn er das Fahrrad nicht mehr herausgibt. Schließlich kann er das Fahrrad nicht einfach so beschlagnahmen.

Er hätte euch gemäß § 127 StPO festhalten dürfen. Wegen Hausfriedensbruch nach § 123 StGB . Nicht aber das Fahrrad festhalten, und schon gar nicht behalten dürfen.

Es war nicht sehr schlau das ihr abgehauen seid. Wie wollt ihr denn nun beweisen, dass es euer Fahrrad ist?

Schaut weniger "Adventure Buddy" . Solche Gestalten sind nichts wert.

Ihr solltet da mit euren Eltern vorbei schauen. Und die Herausgabe des Fahrrades verlangen. Immerhin habt ihr euch beide als Zeugen. Das macht es einfacher.

Schade ohne deine Erläuterung mi dem Fahrrad wäre es gut gewesen.

Vorbei zu schauen.. ist so eine Sache... Kann man auch gleich ein Geständnis machen.

Natürlich darf er die Flucht verhindern und das Fahrrad festhalten.

Je nachdem wie teuer das Rad ist - tut man gut daran nicht wieder zu kommen. §§229BGB ; 858; 859; 860BGB

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