Öffnen der Verpackung bei Aldi als Diebstahl?

19 Antworten

Streng genommen kann Dir das Personal Diebstahl vorwerfen, wenn Du eine Packung öffnest und auch nur ein einziges Tuch entnimmst. 

Der Detektiv hat hier zunächst abgewartet, wie Du reagierst, ob Du also die geöffnete Verpackung bezahlst. Vermutlich hat er in seinem Berufsleben schon häufiger Situationen gehabt, wo vermeintliche Kunden Verpackungen von Süßigkeiten & Co geöffnet haben, nur um mal den Inhalt zu probieren. Aus dieser Situation heraus wird er vermutlich so reagiert haben.

du kannst nen Anwalt nehmen und klagen ... aber bei 50 Euro ist das wohl gegen Windmühlen. Und Hausverbot kann die Filiale auch aussprechen wenn du mit Klage Erfolg hast. Hausverbot ist nämlich nicht abhängig davon ob es nun wirklich so war wie der Filialleiter dir unterstellt oder nicht.  Selbst wenn dem Filialleiter deine Nase nicht passt ohne sonst irgend einen Grund kann er Hausverbot erlassen.

Das einzige was der Anwalt bringt wäre wohl, dass du keinen Eintrag ins Polizeiführungszeugnis bekommst.

versuchter diebstahl ist aber quatsch --- wenn dann ist es vollendeter diebstahl, denn du hast ja mind. ein tuch schon genommen ---  trotzdem bleibt halt die frage warum du die packung nicht in den einkaufswagen gelegt hast ... und dazu brauchst nen anwalt der die geschichte dann den richter glaubwürdig rüberbringt.

So ganz mag ich dein "vergessen" aber auch nicht glauben. Erstmal ist es nun mal Diebstahl, Waren zu benutzen oder zu essen wie manche Eltern ihre Kinder Bonbons o. ä geben, bevor sie bezahlt werden. 

Aber die Geschäfte sehen locker darüber, wenn du es doch an der Kasse bezahlst.  Nur hier hast du es eben nicht bezahlt und ja, es ist Diebstahl und dein Vergessen bei Gartenmöbel mag ja sein möglich sein, aber auch ich frage, warum du dann die Box nicht in den Einkaufswagen legst. Für jeden, auch für mich sieht es aus, also ob eben doch nicht bezahlen wolltest.

PS: Aldi hat auch normale Papier-Taschentücher. Warum du  deswegen bei einer laufenden Nase die dünnen Kosmetiktücher nimmst, ist mir ein Rätsel - den Kaufhausdetektiv wohl auch. Und zwischen geöffnete Verpackungen und einen Artikel benutzen liegt schon ein verdammt großer Unterschied.

Ja es ist Diebstahl gewesen (wenn auch unbeabsichtigt) es geht ja nicht darum, dass du nur eine Verpackung aufgerissen hast, du hast ja auch ein Taschentuch rausgenommen, dir die Nase geputzt und die angebrochene Verpackung wieder zurück gestellt, so kann Aldi die Packung nicht mehr verkaufen.....

Was soll der Detektiv da denken?

So nach dem Motto, probieren kann man es mal, wenn ich erwischt werden, dann zahle ich eben nachträglich.....?


Da es in unmittelbarer Nähe Gartenartikel standen stellte ich die Verpackung ab um mir die andere Artikel anzuschauen.

Warum hast du die geöffnete Packung nicht in deinen Einkaufswagen gelegt, sondern sie irgendwo abgestellt? Es ist doch klar, daß der Detektiv dir nicht glaubt, daß du die Ware einfach "vergessen" hast.

Überall steht doch, daß geöffnete Verpackungen zum Kauf verpflichten.