Obere Etage vermieten?

6 Antworten

Natürlich darf man das.

Die verbrauchsabhängigen Kosten für z. B. Gas und Wasser  kann man nach der Wohnfläche oder nach der Anzahl der Personen abrechnen.

Man kann aber auch schlicht eine Gesamtmiete in der alles enthalten ist vereinbaren.

Wenn Vermieter und Mieter im selben Haus wohnen welches nur 2 Wohnungen hat ist das rechtlich kein Problem.

Das einzige Problem könnte auftauchen, wenn der Mieter die Abrechnung der Nebenkosten nicht anerkennt .. wenn sich Mieter und Vermieter einig sind, ist es gar kein Problem.

Bei Pauschalmieten gibt es keine Abrechnungen.

Darf man eine obere Etage di durch eine Wand von der unteren abgetrennt ist vermieten OBWOHL die Gas und Wasser Leitungen nicht
getrennt sind? Dürfen zB die Großeltern diese an den Enkel vermieten.


Ja: Die grds. Pflicht zur vebrauchsabhängigen Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten n. § 2 HeizkostenV gilt bei "Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt", ausdrücklich nicht.

Oma kann also ohne aufwändige Installation vom Wärmemengenzähler (nicht nur ihrer Enkelin!) die obere Etage vermieten und dabei auf Betriebskosten einschl. WW und Heizung verzichten, den Verbrauch oben pauschal in einer Bruttogesamtmiete ("all inclusive") einrechnen oder (etwa hälftig) anteilig nachberechnen und darüber einen monatlichen Vorschuss vereinbaren.

G imager761



Das möge für Vermieter/Mieter im 2-Familienhaus gelten. Was gilt aber, wenn 2 Parteien im Haus unter diesen Bedingungen wohnen, wovon keine der Vermieter ist?

Vermutlich trifft die Aussage des FS auch für die Elektroinstallation zu, was nun erschwerend hinzu käme.

@Gerhart

In dem Fall könnte man Zustimmung zur Untervermietung beim Hauptvermieter beantragen und als Vermieter seinen Untermietvertrag ohne Betriebskostenanteil regeln.

Das ist gestattet. Einfach eine pauschale Warmmiete vereinbaren und gut ist.

Das ist nicht verboten. Dann sind die Energie Kosten in der Warmmiete eben pauschalisiert.