Installation einer Richtfunkantenne als Mieter?

4 Antworten

Natürlich,das ist da wie bei einer Satschüssel,der Vermieter muss um Erlaubnis gefragt werden,und er kann es ablehnen.So eine Richtfunkantenne ist auch nicht gerade unauffällig,richte Dich schon einmal darauf ein das der Vermieter das ablehnt.

Das geht nur mit Zustimmung des Vermieters. Ohne diese ist Ärger vorprogrammiert bis hin zur Kündigung.

Wenn die RiFu-Antenne ohne Beschädigung der Hauswand, z. B. am Balkongeländer an der Rückseite des Hauses befestigt werden kann und die Kabelführung in die Wohnung mit einen Fensterdurchführung vorgenommen wird, muss der Eigentümer nicht zustimmen.

Selbstverständlich müsst ihr den Vermieter , der ja der Besitzer des Hauses ist , fragen .

Klingt zwar haarspalterisch, ist aber rechtlich korrekt: Der Vermieter ist hierbei Eigentümer, der Mieter Besitzer des Hauses.