Obdachlos (ohne festen Wohnsitz) und rückwirkende Schulden bei der Krankenkasse (DAK)?

5 Antworten

1 sobald sie ein Konto hat     sollte sie daraus ein Pfändungsschutz konto machen damit ist sie   nicht   pfändbar!

Da sie sich abgemeldet hat sollte  eigentlich keine kosten entstanden sein! (durch  Kündigung)

2 Sie sollte sich  bei einem Anwalt informieren  ob da so rechtens ist mit einem beratungschein vom Gericht ist das kostenlos !Dafür  muss sie nur den Bescheid vom Amt vorlegen!

Hilfe tut Not, keine Frage.

Salamitaktik, Scheibchen für Scheibchen.

Erst einmal raus aus der Obdachlosigkeit, via SGB II oder SGB XII (Hartz IV)...damit ist sie "zwangsversichert", bei der KV.
Das wäre Scheibchen I.

Bevor wir zu Scheibchen II kommen.
"Wo die Not am größten ist, wächst immer auch das Rettende" Konfuzius.

Gestatte mir, weil es geht nicht, eine Rechtsberatung darf hier nicht stattfinden, oder.

Also gut, weil es Deine Bekannte ist.
Einer geht noch, PKH genannt = Prozesskostenhilfe.
Nach Schritt I, folgt Schritt II, mit PKH einen Anwalt beauftragen.

Steht auch, "ob Du schnell oder langsam läufst, der Weg bleibt der gleiche", bei Konfuzius.

Mehr geht nun wirklich nicht, bei aller Liebe.
"Der Weg ist das Ziel", Du ahnst es, Konfuzius.

Wenn sie tatsächlich AlG 2 bekommt, liegt sie weit unter dem Pfändungsfreibetrag. Man kann ihr also gar nichts weg nehmen.

Das Problem liegt darin, dass sie dann auch in Zukunft nur in Notfällen behandelt wird.

Die Mitgliedschaft in der DAK gilt übrigens weiterhin. Die kann man nur auflösen, wenn man eine neue Versicherung NACHWEIST.

Wenn sie nicht in D war,  muss sie nicht bezahlen.  Da lohnt ein Rechtsstreit. 

NamenSindSchwer  26.11.2017, 10:51

Sie war aber offensichtlich in Deutschland gemeldet und unterlag somit der deutschen Versicherungspflicht. Da ist ein Rechtsstreit vollkommen aussichtslos.

Rheinflip  26.11.2017, 20:10
@NamenSindSchwer

Da ihr tatsächlicher Aufenthalt im Ausland war, wäre das zu prüfen. 

Schuldnerberatung, Privatinsolvenz?