Schulden und Obdachlos!

5 Antworten

Wenn du bei deiner Freundin wohnst bist du nicht obdachlos. Wenn du von Nebenjobs als Grafikdesigner lebst, bist du nicht arbeitslos.

In Deutschland besteht für jede Person (unabhängig von Staatsangehörigkeit) Meldepflicht. Meldest du deinen neuen Wohnsitz bei deiner Freundin nicht, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Zahlst du für deine Nebenjobs als Grafikdesigner keine Steuern, nennt man das Schwarzarbeit. Ersteres ist in diesem Zusammenhang eine Lappalie, zweiteres kann durchaus Auswirkungen auf deine Niederlassungserlaubnis haben.

Viel mehr Sorgen würde ich mir allerdings um die nichtbezahlten Schulden machen. Dies ist das größte Problem, was du angehen solltest. Lass dich beraten & finde einen legalen Ausweg, abhauen & verstecken ist keine Lösung. Das führt am Ende noch zu deiner Ausweisung.

Alles weitere steht hier: http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/index.html

Sehr professionelle Antwort, abenhard13! Daumen hoch!

Wenn es moeglich ist dann melde dich bei deiner Freundin an. Denn dann hast du einen festen Wohnsitz und kannst dich dann beim Jobcenter melden und dann bekommst du auch wieder eine Arbeit und auch werden dir Hartz4 Leistungen bezahlt.

Viele Staedte und Gemeinden haben sogenannte Notunterkuenfte, die extra fuer Leute sind, die ihre Wohnungen verloren haben und du hast ein Anrecht auf Sozialhilfeleistungen vom Sozialamt.

Was die Schulden anbetrifft gehe zu einer kostenlosen Beratungsstelle wie Diakonie oder Caritas, die werden dir dabei helfen deine Schulden loszuwerden. Es hilft alles nichts du musst eine Privatinsolvenz beantragen beim Amtsgericht. Aber dabei helfen dir die Ledute von den Beratungsstellen. Dann bist du nach 6 Jahren wieder Schulden frei. In dieser Zeit ust es von den Glaeubigern verboten Zwangsmassnahmen einzuleiten, wei Kontenpfaendung, Lohnpfaendung usw.

Du musst dich aber um Arbeit bemuehen und alles was du mehr verdienst, d.h. was ueber deine Pfaendungsgrenze geht bist du verpflichtet an einen Treuhaender abzufuehren.

Der Treuhaender wird vom Amtsgericht dir zugeteilt und ueberwacht deine Vedrmoegens- und Einkommensverhaeltnisse. Alle persopenlichen Veraenderungen musst du dem Treuhaender melden. Das sind zwar insgesamt 6 Jahre, aber nach dieser Zeit hast du keine Schulden mehr.

Wegen Schulden wird keiner in Deutschland abgeschoben oder kommt ins Gefaengnis, da brauchst du keine Angst zu haben.

Ein Großteil von meinen Schulden habe ich bezahlt und mit Ratenzahlungen organisiert. Ich möchte ins Ausland, weil meine Mutter im Heimat lebt und wirklich große Probleme mit ihrer Gesundheit hat. Darf ich gesetzlich in mein Heimat reisen?

Geh halt zu einer Beratungstelle gibt es in jeder Stadt. Dan weißt du was zu tun ist.

deine aufenthaltsgenemigung ist ja für deutschland ausgestellt, wenn du ins ausland willst, dann musst du ein visum beantragen.

Ja du kannst damit dein Aufenthalt verliefen !