Nutzungsentschädigung ohne anschließendes Mietverhältnis nach Zwangsversteigerung

3 Antworten

Das ist ein Minenfeld, ein Gericht könnte festlegen das es sich doch um einen Mietvertrag handelt. Ich würde auf den Mietzins verzichten und umgehende Räumung fordern. Selbst wenn es dann noch ein paar Monate geht ist sie immer widerrechtlich in deiner Wohnung.

.... und warum sollte sie ausziehen? Muß da nicht auch eine Kündigung her?

Ursusmaritimus  18.03.2015, 18:21

warum? Zwangsversteigerung! Sie war Eigentümerin, nie Mieter und ihr Eigentum ist weg.....