Mietverhältnis aus mehreren Gründen kündigen

6 Antworten

Was wäre denn wem untervermietet?

Ein möbliertes Zimmer oder ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, kann einer alleinstehende Person ohne Mieterschutz, § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB, spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats gekündigt werden, § 573 c Abs 3 BGB).

Nun meine eigentliche Frage wie genau läuft nun die Kündigung ab? Fristlose Kündigung? Drei monatige Kündigung (Ordnungsgemäße wegen Eigenbedarf und unzumutbaren Zuständen) oder erleichterte Kündigung (6 Monate)

Alles möglich, die sicherste Variante wäre Nr. 3

G imager761

Mietvertrag einseitig ändern geht sicherlich nicht außer es wäre im ersten Vertrag enthalten, welches ich stark bezweifle. Also ersten vertrag durchlesen und entsprechend reagieren. Weiters wäre die Konsultierung eines Anwalts anzuraten (Beratungsgespräch = kostenlos)

Gerhart  03.11.2013, 14:18

Welcher Rechtsanwalt in Deutschland berät kostenlos?

anitari  03.11.2013, 14:56
@Gerhart

Welcher Rechtsanwalt in Deutschland berät kostenlos?

Keiner, aber dieser Dummfug hält sich, wie so viele Märchen, hartnäckig.

Wenn du morgen schriftlich kündigst, dann außerordentlich und wirksam begründet, hilfsweise ordentlich wegen Eigenbedarf und weiter hilfsweise ordentlich nach 573a. Damit endet das Mietverhältnis ev. am 13.11.2013 oder 31.01.2014 oder fast gewiss am 30.04.2014. Wenn die Eigentümerin allein den letzten Mietvertrag genehmigt hat, so ist dieser gültig. Die Befristung mit gesetzlich möglichen Grund dieses Mietvertrages wurde hier nicht vorgestellt. Deshalb könnte ein befristeter Mietvertrag nur außerordentlich gekündigt werden ohne dass vorsorglich ordentliche Kündigungen eingeschlossen werden können.

Ordentliche Kündigung, auch nicht wegen Eigenbedarf oder erleichtertem Kündigungsrecht, geht nicht wenn der Vertrag auf 5 Jahre angesetzt ist.

Vorausgesetzt die entsprechende Vereinbarung ist wirksam.

3 der o. g. 4 Punkte rechtfertigen aus mein Sicht eine fristlose Kündigung.

Nun meine eigentliche Frage wie genau läuft nun die Kündigung ab? Fristlose Kündigung? Drei monatige Kündigung (Ordnungsgemäße wegen Eigenbedarf und unzumutbaren Zuständen) oder erleichterte Kündigung (6 Monate)

Ich würde wegen der genannten Gründe fristlos kündigen, gleichzeitig hilfsweise fristgerecht und dann würde ich morgen schnellstens zum Anwalt gehen.

Oder Sie gehen direkt morgen früh zum Anwalt und der setzt sofort das Schreiben auf, bzw. sagt Ihnen, wie man es anstellen muss.