Mietverhältnis aus mehreren Gründen kündigen
Sehr geehrte Forumsnutzer,
momentan befassen wir uns mit einem eher größeren Problem und wollten uns hier rechtliche Hilfestellungen suchen und wenn möglich Tipps für eine rechtliche Kündigung des Mietvertrages erhalten.
Ich schildere die Lage einmal kurz und knapp:
Von einer Freundin die Mutter lebt in einem zwei Familienhaus mit Untermietern, sie ist natürlich die Eigentümerin des Hauses. Die Untermieter haben jedoch gegen einiges verstoßen:
- Sie bedrohten und beleidigten die Vermieterin
- Änderten "selbst" den Mietvertrag und ersetzten somit den ersten Mietvertrag (ist so etwas überhaupt rechtmäßig?)
- Verkauften ohne das Einverständnis und des Wissens Holz des Grundstückes
- Es wurden sich nicht an mündliche Absprachen gehalten (Hilfe bei alltäglichen Betreuungen der Vermieterin)
Dazu kommt das die Tochter der Vermieterin nun auf Eigenbedarf der Wohnfläche pochen möchte und von diesem auch Gebrauch machen wird. Der Vertrag wurde auf 5 Jahre angesetzt für eine Kündigung ist es möglich durch diese Gründe die das Mietverhältnis durchaus stören zu kündigen?
Hinzu eine kurze Erläuterung des Eigenbedarfs, die Tochter lebt in einer eigenen Wohnung es wurde allerdings mündlich abgesprochen das sie nach 2 Jahren zurück in das Mutterhaus ziehen könnte da sie dann ihr Abitur abgeschlossen haben dürfte, dies wurde aber von dem MIETER im zweiten Vertrag (den sie selber verfassten) auf 5 Jahre erhöht. Dazu sollte sollte ich erwähnen das die Tochter den ersten Mietvertrag mit unterzeichnet hat um diesen zu bezeugen, wobei sie allerdings im zweiten Mietvertrag nicht mehr mit unterzeichnete da es angeblich im Auge des Mieters nicht Rechtensgewesen wäre.
Anbei möchte ich mit anfügen das die Vermieterin ein Pflegefall der Stufe eins ist und somit Hilfe benötigt und diese auch zugesprochen bekommen hat allerdings nur Mündlich mit Zeugen. (dies minderte die Miete)
Nun meine eigentliche Frage wie genau läuft nun die Kündigung ab? Fristlose Kündigung? Drei monatige Kündigung (Ordnungsgemäße wegen Eigenbedarf und unzumutbaren Zuständen) oder erleichterte Kündigung (6 Monate)
Über einige Hilfen wären wir sehr erfreut vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße
Steffen
6 Antworten
Was wäre denn wem untervermietet?
Ein möbliertes Zimmer oder ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, kann einer alleinstehende Person ohne Mieterschutz, § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB, spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats gekündigt werden, § 573 c Abs 3 BGB).
Nun meine eigentliche Frage wie genau läuft nun die Kündigung ab? Fristlose Kündigung? Drei monatige Kündigung (Ordnungsgemäße wegen Eigenbedarf und unzumutbaren Zuständen) oder erleichterte Kündigung (6 Monate)
Alles möglich, die sicherste Variante wäre Nr. 3
G imager761
Mietvertrag einseitig ändern geht sicherlich nicht außer es wäre im ersten Vertrag enthalten, welches ich stark bezweifle. Also ersten vertrag durchlesen und entsprechend reagieren. Weiters wäre die Konsultierung eines Anwalts anzuraten (Beratungsgespräch = kostenlos)
Welcher Rechtsanwalt in Deutschland berät kostenlos?
Keiner, aber dieser Dummfug hält sich, wie so viele Märchen, hartnäckig.
Wenn du morgen schriftlich kündigst, dann außerordentlich und wirksam begründet, hilfsweise ordentlich wegen Eigenbedarf und weiter hilfsweise ordentlich nach 573a. Damit endet das Mietverhältnis ev. am 13.11.2013 oder 31.01.2014 oder fast gewiss am 30.04.2014. Wenn die Eigentümerin allein den letzten Mietvertrag genehmigt hat, so ist dieser gültig. Die Befristung mit gesetzlich möglichen Grund dieses Mietvertrages wurde hier nicht vorgestellt. Deshalb könnte ein befristeter Mietvertrag nur außerordentlich gekündigt werden ohne dass vorsorglich ordentliche Kündigungen eingeschlossen werden können.
Ordentliche Kündigung, auch nicht wegen Eigenbedarf oder erleichtertem Kündigungsrecht, geht nicht wenn der Vertrag auf 5 Jahre angesetzt ist.
Vorausgesetzt die entsprechende Vereinbarung ist wirksam.
3 der o. g. 4 Punkte rechtfertigen aus mein Sicht eine fristlose Kündigung.
Nun meine eigentliche Frage wie genau läuft nun die Kündigung ab? Fristlose Kündigung? Drei monatige Kündigung (Ordnungsgemäße wegen Eigenbedarf und unzumutbaren Zuständen) oder erleichterte Kündigung (6 Monate)
Ich würde wegen der genannten Gründe fristlos kündigen, gleichzeitig hilfsweise fristgerecht und dann würde ich morgen schnellstens zum Anwalt gehen.
Oder Sie gehen direkt morgen früh zum Anwalt und der setzt sofort das Schreiben auf, bzw. sagt Ihnen, wie man es anstellen muss.
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