Vermieter lässt mich die Instandhaltungskosten einer Garage selber zahlen.

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Glück gehabt, dass Du nicht unterschrieben hast. Der erste Schritt ist schon getan, nämlich den Vertrag aufmerksam zu lesen. Der zweite Schritt wäre, den neuen Vertrag komplett abzulehnen oder aber zu verhandeln, denn immerhin soll es jetzt auch etwas mehr kosten. Vergleiche noch mal Absatz für Absatz, was für Euch künftig schlechter wäre und was vielleicht sogar besser wäre und wenn am Ende raus kommt, dass ihr Euch insgesamt sehr verschlechtert (z. B. auch Klausel zu Schönheitsreparaturen), dann lehnt die Änderung ab. Ergeben sich aber Verbesserungen, könnte man mit dem neuen Vermieter reden.

Zumindest muss die Küche wieder in den Vertrag rein und der Absatz mit der Garageninstandhaltung raus.

Belasst ihr es beim bisherigen Vertrag, muss der Vermieter zur Mieterhöhung erst einmal ein Verlangen schreiben mit ordentlicher Begründung und dann habt ihr noch bis Ende Mai Zeit zum Zustimmen, sodass die neue Miete erst ab 1. Juni greift.

Weist den neuen Vermieter auf Euer Recht hin, den alten Mietvertrag zu behalten und ab wann frühestens die Mieterhöhung greifen kann und kommt ihm entgegen, in dem ihr schon ab 1. Mai mehr zahlt. Damit soll er dann glücklich und zufrieden sein.

Danke für die Auszeichnung. Darf man denn erfahren, ob ihr was erreicht habt?

Ich hoffe inständig, dass du keinen neuen Mietvertrag unterschrieben hast. Der Vermieter darf am alten Mietvertrag kein Komma, Strich und Punkt ohne deine schriftliche Zustimmung ändern. Die Garage war Bestandteil des Mietvertrages. Instandsetzungen an der Mietsache hat der Eigentümer/Vermieter zu tragen. Vermutlich besteht für die Garage ein Sondernutzungsrecht. Deshalb gehen Rücklagen der WE-Gemeinschaft nicht für die Garageninstandsetzung des Eigentümers ein. Er kann aber eine private Rücklage aus deinen Mietzahlungen anlegen. Zur Küche: Diese Einbauküche bleibt Bestandteil des Mietvertrages. Geht etwas defekt, zahlt der Vermieter die Instandsetzung oder er beweist, dass du den Schaden verursacht hast.

Warum hast einen neuen Mietvertrag unterschrieben?

Selbst Schuld sag ich da nur.

Jetzt habe ich allerdings im neuen Mietvertrag gelesen, dass ich die kompletten Instandhaltungskosten für die im Mietvertrag enthaltene Garage alleine tragen soll.

Oh, da bist Du ja voll ins Fettnäpfchen geteretn.

Wie heisst es so schon:

Prüfet wer sich ewig bindet.

Du hättest gar keinen neuen Mietvertrag machen müssen denn es gilt:

§ 566 Kauf bricht nicht Miete (1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. (2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.

Darf mein neuer Vermieter einfach so gravierende Veränderungen am Mietvertrag vornehmen?

Einseitig nicht, aber wenn Mieter ind Vermieter einverstanden sind dann schon.

Du hast wahrscheinlich die berühmte A-Karte gezogen.

Es bleibt Dir jetzt nur die Möglichkeit, den Mietvertrag von einem Anwalt oder Mieterbund prüfen zu lassen und und vielleicht kann man ihn anfechten.

Mir liegt der neue Vertrag vor. Unterschrieben ist er aber noch nicht. Vorher will ich mich absichern.Die Unterschrift meinerseits fehlt noch.

Ich sehe gerade die Ergänzung. @I@

Du hast nochmal Glück gehabt, nicht unterschreiben.

Wenn es so ist, dass er den Mietvertrag genau so übernehmen muss, dann wäre doch auch eine direkte Mieterhöhung unwirksam?

Miete kann innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen erhöht werden.

@johnnymcmuff

Danke!!! Hast mir sehr geholfen.

@andrek86

Gern geschehen.

Darf mein neuer Vermieter einfach so gravierende Veränderungen am Mietvertrag vornehmen?

Einfach gesagt: nein.

Er darf nicht einmal marginale Änderungen vornehmen. Laut Gesetz muss er in den bestehenden Vertrag eintreten. Es braucht also keinen neuen Mietvertrag.

Der VM hat doch keine Änderungen am Vertrag vorgenommen, er hat einen neuen Vertrag mit dem Mieter abgeschlossen. So liest sich das jedenfalls.

@anitari

Was an

Es braucht also keinen neuen Mietvertrag

hast Du nicht verstanden?