Hausratversicherung - Schäden durch Aquarium?

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Hallo,

Versicherungstechnisch sieht es bei einem AQ so aus:

- enthält die Glasversicherung als Versicherungsgegenstand das Aquarium, dann zahlt diese Versicherung den Schaden am AQ selbst, also z.B. eine neue Scheibe - aber keine Folgeschäden

- die eigene Privathaftpflichtversicherung zahlt alle die Schäden, die durch auslaufendes AQ-Wasser anderen (z.B. Mietern unter der eigenen Wohnung etc.) entstehen - aber nicht die eigenen Schäden

- besteht eine Gebäudeversicherung (bei Mietwohnungen meist durch den Vermieter), dann zahlt diese Schäden, die am Gebäude entstehen

- die eigene Hausratversicherung zahlt auch eigene, durch auslaufendes Wasser am Hausrat entstandene Schäden. Voraussetzung, das AQ ist hier explizit aufgeführt - nur die Erwähnung von Leitungswasser zählt dabei nicht. Oft ist die Größe des AQ auch extra aufgeführt. Deshalb die eigene Versicherungspolice mal ganz genau durchsehen.

Gutes Gelingen

Daniela

Das kannst Du als Extra in der Hausrat Buchen. Das ist aber nicht Billig. Ich habe 2000 einen solchen Zusatz gehabt. Das hat zu der Zeit 80 DM im Jahr gekostet.

... bei meiner im Grundpreis enthalten, kein Zuschlag für solch banales Zeugs.

Ich kann Dir nur raten Dich bei Deiner Versicherung zu erkundigen und Dir ggf. eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen dass Dein Aquarium inkludiert ist.

http://www.bild.de/infos/hausratversicherung/hausratversicherung/hausratversicherung-aquarium-10576436.bild.html

Viele Versicherungsunternehmen schließen bei der Hausratversicherung ein Aquarium bis 200 Liter Fassungsvermögen ein, andere Versicherer haften im Falle eines Schadens durch ein Aquarium mit 500 Litern Inhalt. Es gibt bei diesem Punkt keine einheitliche Regelung, die für alle Versicherungen gilt. Es lohnt sich folglich für Aquariumsbesitzer, sich bei ihrer Hausratversicherung zu erkundigen, ob Schäden durch ein Aquarium eingeschlossen sind.

Generell besteht bei den meisten Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis in die Hausratversicherung ein Aquarium einzuschließen. Diese Zusatzklausel ist in der Regel nicht teuer, aber im Fall eines Schadens durch ein Aquarium sehr sinnvoll

... meine nimmt keinen Zuschlag, auch nicht für Wasserbetten.

Für Fußbodenschäden in DEINER Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus kommt mutmaßlich die Gebäudeversicherung auf. Aquarienschäden sind dort aber nicht grundsätzlich eingeschlossen.

Besser wäre es, den Parkettboden sowie das Aquarium in deine eigene Hausratpolice einschließen zu lassen, da es sich nach deiner Schilderung ja um dein (Sonder-) Eigentum handelt.

... muß bei meiner nicht extra eingeschlossen werden, .. wie beim Wasserbett und den eigenen Tapeten auch.

@schleudermaxe

Auch bei deinem geliebten Führer (Markt-) gehören standardmässig Fußböden zum Gebäude! Und dort sind auslaufende Aquarien nicht standardmässig inkludiert.

... wenn es denn eine Wohnung ist und die WEG nichts bezahlt hat, wird sie Deinen Bodenbelag wohl auch nicht versichern, oder? Dann kann das nur die eigene Hausrat, wie bei den eigenen Tapeten, übernehmen. Viel Glück.