Übernachtungskosten bei Wasserschaden (2 Personen)?

2 Antworten

Wenn die bedingungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Pauschale von 30 € je Tag der Unbewohnbarkeit an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden, ohne den Nachweis tatsächlicher Zahlungen z.B. an die Eltern oder andere freundliche Quartiergeber. Diese Pauschale gilt für die versicherte Wohnung, nicht etwa je Bewohner. Ob Ihr Euch den Betrag von 30 € pro Tag untereinander teilt, ist dem Versicherer egal - das entscheidet der Versicherungsnehmer / die Versicherungsnehmerin.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Habt ihr keinen Berater der euch helfen kann?

Ihr müßtet doch einen Schaden eingereicht haben. Ruf dort an, sage die Schadennummer durch und frage wie ihr nun vorgehen sollt. Die Wohnung ist unbewohnbar und Ihr möchtet die 30€/Tag. (Hört sich nach Hausratversicherung an)

Dann schicken die bestimmt einen Gutachter zu eurer Wohnung, der den Zustand dokumentiert. Ehe alles trocken ist, das kann schon mal 4 Wochen dauern. Die Leihgebühr für die Trockner und den Strom für diese Geräte bekommt ihr auch erstattet.

Es gibt keine 60€, sondern 30€ waren vereinbart. Egal wie viele Personen die Wohnung bewohnen. Auch wenn eure Eltern Miete berechnen würden, gäbe es nur max. 30€ für euch beide. Alternativ hättet ihr ja auch in ein Hotel gehen können. Das gibt es wohl nicht für 30€/Tag und die Versicherung müßte noch mehr bezahlen. Bis zu welcher Höhe im Hotel geleistet wird, steht vielleicht auch in den Bedingungen.