Nutzungsänderung Laden Friseur?

2 Antworten

Da bleibt nur der Antrag auf eine Nutzungsänderung. Wenn Wohnraum beseitigt wird und in einem Wohnraum ein Friseurladen eingerichtet wird, so ändert sich die Nutzung. Deshalb verlangt das Bauamt einen Antrag auf Nutzugsänderung, auch wenn diese jahrelang unentdeckt blieb. Es geht hier nur um Gebühren. Wenn zuvor im Haus ein Ladenlokal für eine Bäckerei gewesen ist, daraus dann Wohnraum wurde und dann ein Friseursalon eingerichtet wurde, handelt es sich um eine Änderung der Nutzung. Wäre die Frage zu stellen, ob nicht schon für das Ladenlokal des Bäckers eine Nutzungsänderung damals festgelegt wurde ? Den Grundriss der Geschosses aufzuzeichnen dürfte doch kein Problem sein. Man trägt die Wohnräume ein und das Ladenlokal. Misst die Räumlihckeiten aus und trägt die Quadratmeter in den Grundrissplan ein.

AmyMoorhund 
Fragesteller
 23.02.2016, 16:13

Es war immer ein Ladenlokal, noch nie eine Wohnung.

Die Unterlagen dem Amt einreichen