Parkplätze vor Ladenlokal, Fehlende Unterlagen beim Bauamt, Gewohnheitsrecht
Ich habe ein Ladenlokal geerbt, vor dem befinden sich öffentl. Parkplätze, die der Stadt gehören. Als ich das Ladenlokal vermieten wollte, sagte die Interessentin, dass sie bei Eröffnung Ihres Geschäftvorhabens(PhysiotherapiePraxis) pro 25 qm Ladenfläche einen Parkplatz nachweisen müsse, sprich mindest. 3 Parkplätze in diesem Fall, ich habe diese Aussage geprüft-> das stimmt. Bei dem Bauamt sind jedoch keine vollständigen Akten dazu hinterlegt, wie es bei dem Geschäftsbetrieb meines verstorbenen Vaters gehandhabt wurde (Apotheke), dort sind lediglich unvollständige Akten mit Querverweisen sowie handgeschriebenen Notizen mit Fragezeichen zu finden, die Mitarbeiterin des Bauamtes wusste nicht weiter und hat mir empfohlen, die Parkplätze von der Stadt zu kaufen für 12500 EUR/ pro Parkplatz.. Das kann ich nicht bezahlen. Wer kann mir weiter helfen, ohne die entsprechenden Nachweise kann ich den Laden nicht vermieten, andererseits hat mein Vater die Apotheke ca 35 Jahre lang geführt und auch eine amtliche Genehmigung zur Eröffnung erhalten, das Gesetz welches die Parkplätze vorschreibt besteht seit mehr als 40 Jahren, kann ich mich in diesem Fall auf ein Gewohnheitsrecht berufen, da die Immobilie als Gewerbe bereits seit 35 Jahren besteht und eine Genehmigung erteilt wurde ??? Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar...
1 Antwort
Baurichtlinien ändern sich im Laufe der Zeit nach den Gegebenheiten! Vor der Erfindung des Automobils kannte das damals bereits erfundene Baurecht in der Tat keine PKW-Stellplätze! Der Gewerbemieter muß sehen, dass er klar kommt, wenn Sie die Vorausseetzungen zur Eröffnung seines Betriebes nicht erfüllen können. Dann bleibt der Laden halt leer!