Parkplätze vor Ladenlokal, Fehlende Unterlagen beim Bauamt, Gewohnheitsrecht

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Baurichtlinien ändern sich im Laufe der Zeit nach den Gegebenheiten! Vor der Erfindung des Automobils kannte das damals bereits erfundene Baurecht in der Tat keine PKW-Stellplätze! Der Gewerbemieter muß sehen, dass er klar kommt, wenn Sie die Vorausseetzungen zur Eröffnung seines Betriebes nicht erfüllen können. Dann bleibt der Laden halt leer!