Was macht ein Zweifamilienhaus aus?
Guten Tag, wir habe ein 90 Jahre altes Haus gekauft. Beim Amt gibt es keine Unterlagen darüber. Bei der Steuer ist das Haus als Zweifamilienhaus ausgewiesen. Unabhängig davon, wollen wir den, wahrscheinlich unerlaubten Dachausbau, Nachtgenehmigen lassen (Nutzungsänderung). Aber nun Frage ich mich, ob das vielleicht gar nicht gemacht werden muss. Weil, wenn das ein Zweifamilienhaus sein soll, wo sollte denn die 2. Familie platz finden wenn nicht im Dachgeschoss? Außerdem kam nach dem entfernen des Bodenbelages lackierte Dielen hervor. Diese sind im ganzen DG, außer in einem unausgebauten Abstellraum. Das stärkt meine Vermutung, dass da schon mal Wohnraum oben war. Ich vermute, das wir da von den Behörden aufs Glateis geführt werden. Und/oder zu viel Steuern zahlen.
4 Antworten
Du interpretierst zu viel da rein.
Wieso sollte Dich irgend eine Behörde aus Glatteis führen ?
Ich denke, deine Vermutung ist richtig: da es als 2-Famlienhaus geführt wird, ist es mal so bewohnt worden. Und gleichzeitig kannst Du daraus schließen, dass der Dachausbau angemeldet worden war.
Ganz leicht kannst Du das erfahren, wenn Du zum Bauamt gehst und Einsicht in die alten Unterlagen nimmst. Einen Nachteil hast Du nicht zu befürchten.
Wenn der Dachausbau nicht genehmigt war (das heißt ja noch lange nicht "unerlaubt") ist das nicht Deine Schuld. Und es wird Dich niemand zwingen irgend etwas abzureißen. Schlimmstenfalls kann man die Nutzung als Wohnung untersagen. Aber dagegen steht ja, dass es ein 2-Familienhaus ist.
Also geh hin und laß Dich aufklären.
ein 2 Familienhaus hat 2 getrennte Wohnungen
Soweit ich das weiss, ist die Höhe der Grundsteuer doch nur vom Einheitswert des Hauses abhänging, völlig unabhängig davon wieviele Wohnungen sich darin befinden.
Ich habe vor einigen Jahren auch ein sehr altes Haus gekauft, für das es keinerlei Unterlagen gab. Das habe ich so umgebaut wie ich es haben wollte. Dann habe ich einen Bauplan gezeichnet, in dem alles so eingezeichnet war wie ich es haben wollte. Und dann habe ich beim Bauamt einen Bauantrag für allerlei Kleinigkeiten gestellt (z.B. Tiefere Fenster usw) und den von mir gezeichneten Bauplan mit eingereicht. Dann wurden die Kleinigkeiten genehmigt und der Bauplan abgestempelt. Und so wurden im Nachhinein alle Veränderungen ganz problemlos legalisiert.
Das Vorhandensein von zwei voneinander getrennten Wohnungen.§ 75 Absatz 6 Bewertungsgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__75.html
Ich vermute, das wir da von den Behörden aufs Glateis geführt werden.
Welches Interesse sollten die Behörden daran haben? Die Grundsteuer richtet sich nach dem Grundsteuermeßbetrag, und dieser nach dem Einheitswert. Ein- und Zweifamilienhäuser unterscheiden sich da kaum.