Notausgang nicht benutzbar (wer ist Schuld)?

6 Antworten

Meines Verständnisses nach ist das Sache des Vermieters zu kontrollieren das die Notausgänge in Ordnung sind.

Aber wieso muss ein Notausgang aufgesperrt werden? Normalerweise haben die doch einen Verschluss, der es immer ermöglicht von drinnen nach draußen zu kommen (egal ob abgesperrt ist oder nicht, nennt sich, glaube ich, Panikverschluss), um von draußen rein zu kommen muss aber immer der Schlüssel genutzt werden.

Du hast bestimmt schon mal was von dem Begriff "Verkehrssicherungspflicht" gehört. Diese Pflicht ergibt sich aus §823 BGB i.V.m §535 BGB. Demnach ist der Eigentümer/Vermieter verpflichtet für die Sicherheit im und um das Gebäude zu sorgen.

Wenn eine Hausverwaltung beauftragt wurde, dann ist diese in der Regel per Vertrag auch diese Pflicht der Verkehrssicherung zur Aufgabe gemacht worden. Die Hausverwaltung hat dann die Pflicht übernommen und ist dafür verantwortlich.

Falls es dich interessiert, schau mal unter diesem Link, was unter anderen alles zur Verkehrssicherungspflicht gehören kann. Die Liste ist vermutlich nicht vollständig. Die Notausgangstür steht nicht explizit mit drauf, gehört aber zu dem Punkt zugestellte Fluchtwege.

Der Fehler ist aber nicht der abgebrochene Schlüssel. Sondern vielmehr hätte bei der Begehung des Gebäude auffallen müssen, dass die Notausgangstür gar nicht als solche geeignet ist. Eine solche Tür muss einen Mechanismus haben, um ohne Schlüssel geöffnet werden zu können. Denn unter Umständen kann man den Schlüssel gar nicht dabei haben. Du solltest nun also auch mal aufklären, wie eine ungeeignete Tür als Notausgang gekennzeichnet werden konnte bzw. wer das veranlasst hatte.

Wer, außer dem Vermieter sollte denn für einen ordentlichen Zustand des gesamten Objekts verantwortlich sein?

Es ist auf jeden Fall Sache des Vermieters, dass auch der Notausgang nutzbar ist.

Zumindest in Firmen ist es so das Notausgänge regelmäßig geprüft werden müssen. Von daher kann ich mir das auch sehr gut für ein Mietobjekt vorstellen.

Ob es nun der Vermieter oder der Hausmeister macht könnte vermutlich vertraglich geregelt werden.

.... wenn es denn wirklich ein ausgeschildeter Notausgang ist, hat ja ein Schloss dort auch aus solchen Gründen nichts zu suchen. Da hat sich der ET dann wohl verzockt.

Das gleiche Anliegen gilt ja auch für die Haustür!