Ist ein Notausgang Fenster von Nöten bei?

3 Antworten

Wenn die Gewerbeaufsicht , den Laden abnimmt , wirst Du alle wichtigen Auflagen erfahren !

Muss man nicht auch einen Gesundheits Check vorlegen , wenn man Lebensmittel verkauft ?

hilee 
Fragesteller
 31.07.2016, 19:51

Gesundheitscheck und co ist ja nicht das problem nur wäre ja blöd den laden komplett zu renovieren umzubauen zu gestalten gewerbe anzumelden und am ende steht man blöd da wegen sowas

frischling15  31.07.2016, 19:53
@hilee

Wer oder was hindert Dich dort anzurufen ?

Geochelone  31.07.2016, 20:02

Wenn die Gewerbeaufsicht , den Laden abnimmt

Das Gewerbeamt nimmt doch keine Läden ab, höchstens Gaststätten oder Spielhallen. Auflagen hinsichtlich der Fluchtwege gibt es im Zuge der Baugenehmigung.

War in dem Laden denn schon mal ein einzelhandelsladen ? Dann müsste es eine Baugenehmigung geben. Wenn nicht, musst du oder der Vermieter die Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen. Das entscheidet, ob Notausgänge erforderlich sind.

hilee 
Fragesteller
 31.07.2016, 20:21

Ganz früher war es schon mal ein Friseur und in den letzen 5 Jahren diente es nur als Büro

Geochelone  31.07.2016, 20:35
@hilee

Dann brauchst du eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Unterform der Baugenehmigung).

Du wirst bei einem kleinen Laden keinen Notausgang benötigen.  

hilee 
Fragesteller
 31.07.2016, 19:45

80 qm meter :-/ aber davon werden nur 20 für den Kunden zugänglich sein

Nightlover70  31.07.2016, 19:45

Da braucht man keinen Notausgang.

hilee 
Fragesteller
 31.07.2016, 19:46

Danke :) für die schnelle Antwort